Bauleitplanung der Stadt Burgau Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach" im Stadtteil Limbach Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  0824. Sitzung des Stadtrates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2024 ö vorberatend 7
Stadtrat (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt Protokoll

Die Stadt Burgau plant im Stadtteil Limbach die Ausweisung eines Gewerbegebiets u.a. zur Ansiedlung eines Kreisbauhofes. Hierfür ist auch bauplanungsrechtlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nun eine Fläche von ca. 3,47 ha und beinhaltet vollständig die Flurnummern 286/1 286/2, 287/2, 288/1, 288/2, 288/3, 301/4 sowie teilweise die Flurnummern 287, 294/17, 294/20, 295/11 der Gemarkung Limbach.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau sind die Flächen des geplanten Kreisbauhofs als Fläche für Gewerbe dargestellt. Die westlichen Flächen des geplanten Gewerbegebiets sind als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die vorgesehene Nutzung kann somit nicht aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau entwickelt werden. Den Festsetzungen des Bebauungsplans und dem vorgesehenen Planungsziel folgend, werden Flächen, die bisher als Gewerbe dargestellt sind zu einer Fläche für den Gemeinbedarf (Kreisbauhof) geändert. Die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft soll in eine Fläche für Gewerbe überführt werden.

Der Flächennutzungsplan wird parallel zum Bebauungsplanverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“.

Das beauftragte Planungsbüro OPLA hat für die Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechende Vorentwurfsplanungen in der Fassung vom 09.07.2024 erstellt. Mit diesen Unterlagen ist die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ erstellten Vorentwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgau in der jeweiligen Fassung vom 09.07.2024. 

Mit diesen Unterlagen, bestehend aus Planzeichnung, Satzung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Datenstand vom 23.08.2024 10:03 Uhr