Bauleitplanung der Stadt Burgau Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach" im Stadtteil Limbach Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  0824. Sitzung des Stadtrates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2024 ö vorberatend 8
Stadtrat (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt Protokoll

Der Landkreis Günzburg beabsichtigt einen Neubau eines Kreisbauhofes in Burgau. Ferner hat die Stadt Burgau einen anhaltend hohen Bedarf an Grundstücken für Gewerbebetreibende. Im Zuge der Bebauung können auf den hieran westlich angrenzenden Flächen weitere Gewerbeflächen erschlossen werden.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau sind die Flächen des geplanten Kreisbauhofs als Gewebefläche dargestellt. Die westlichen Flächen des Plangebiets sind als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die vorgesehene Nutzung in Form eines Kreisbauhofs als Gemeinbedarfsnutzung sowie einer Gewerbegebietsnutzung kann somit nicht aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau entwickelt werden. 

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 09.05.2023 bereits einen Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Die Stadt Burgau konnte jedoch daraufhin ein angrenzendes Grundstück erwerben. In der Sitzung vom 26.09.2023 wurde deshalb beschlossen, den Umgriff des Gewerbegebiets um das Grundstück Fl.Nr. 288/1 der Gemarkung Limbach zu erweitern.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nun eine Fläche von ca. 3,47 ha und beinhaltet vollständig die Flurnummern 286/1 286/2, 287/2, 288/1, 288/2, 288/3, 301/4 sowie teilweise die Flurnummern 287, 294/17, 294/20, 295/11 der Gemarkung Limbach.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch gleichzeitig der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Den Sitzungsunterlagen lag ein Vorentwurf vom beauftragten Planungsbüro OPLA des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ mit Begründung und Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 09.07.2024 bei.

Mit diesen Unterlagen soll die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst vollständig die Flurnummern 286/1 286/2, 287/2, 288/1, 288/2, 288/3, 301/4 sowie teilweise die Flurnummern 287, 294/17, 294/20, 295/11 jeweils der Gemarkung Limbach.

Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

  1. Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt die vom Planungsbüro OPLA erstellten Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ in der jeweiligen Fassung vom 09.07.2024. 

  1. Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, mit diesen Unterlagen, bestehend aus Planzeichnung, Satzung mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie Umweltbericht, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Datenstand vom 23.08.2024 10:03 Uhr