Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 30.01.2024 beschlossen, am Förderantrag für die Installation neuer Sirenen nach dem Bundesförderprogramm festzuhalten.
Sofern keine Fördermittel bewilligt werden, soll nur eine Umrüstung der bestehenden Sirenen auf die digitale Alarmierung erfolgen.
Das Sonderförderprogramm Digitalfunk für die Ansteuerung der Sirenen kann unabhängig des Bundesförderprogramms für neue Sirenen in Anspruch genommen werden. Beschaffungen müssen aber noch im Jahr 2024 abgeschlossen sein.
Die Umrüstung der Sirenensteuerung für die Standorte Burgau (Schloss), Unterknöringen (Grundschule) und Großanhausen (Feuerwehrgerätehaus) wurden daher bereits beauftragt.
Die bestehenden Sirenen in Oberknöringen (Gasthof Linde) und Limbach (Gasthof Jehle) befinden sich auf Privatgebäuden. Schriftliche Vereinbarungen bzgl. Gestattung Dachnutzung, Zutrittsrechte, etwaige Beteiligung Stromkosten, etc. konnten in der Verwaltung nicht gefunden werden. Um diese Problematiken zu umgehen, empfiehlt es sich als alternative Standorte die Feuerwehrgerätehäuser Limbach und Oberknöringen zu nutzen.
Für die Verlagerung der Sirenen werden ebenfalls Fördermittel über das Sonderförderprogramm Digitalfunk gewährt (Festbetrag für die Sirenensteuerung: 2.181,- Euro)
Laut Angebot der Firma Häusler Funksysteme GmbH betragen die voraussichtlichen Kosten für die beiden verlagerten Sirenenstandorte jeweils 10.560,06 € (zzgl. etwaiger zusätzlicher Kosten für Elektroinstallationen).
Ob die Stadt Burgau Fördermittel nach dem Bundesförderprogramm erhält ist noch nicht bekannt. Das Bundesförderprogramm sieht nach letzten Informationen eine Förderung in Höhe von 80 % vor. Es ist ebenfalls noch nicht klar, ob die verlagerten (neuen) Standorte für eine Bundesförderung berücksichtigt werden können oder ob nur komplett neue Standorte/Sirenen gefördert werden.
Wenn die (verlagerten) Sirenen(standorte) bereits jetzt beauftragt werden, kann zwar eine Förderung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk gewährt werden; aufgrund der vorzeitigen Beschaffung, dürfte dann aber eine Förderung nach dem Bundesförderprogramm nicht mehr möglich sein.
Eine unbedingte Notwendigkeit der Verlagerung der Standorte besteht nicht. Der Zugriff bzw. die Zugangsmöglichkeit ist aber nicht uneingeschränkt möglich. Ebenso gibt es keine Regelungen/Vereinbarungen bzgl. der Dachnutzung und des Stromverbrauchs.