Baugebiete Limbach; Bauplatzvergabe nach Vergabekriterien


Daten angezeigt aus Sitzung:  0824. Sitzung des Stadtrates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 10.06.2024 vorberatend 11
Stadtrat (Stadt Burgau) 0724. Sitzung des Stadtrates 25.06.2024 beschließend 14
Stadtrat (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 16

Sachverhalt Protokoll

Die Stadt Burgau beabsichtigt die Bauplätze in den neuen Baugebieten in Limbach im Rahmen eines Kriterienkataloges zu veräußern. Um eine rechtskonforme Durchführung des Verfahrens zu erreichen, wurde die Kanzlei Meidert & Kollegen zur rechtlichen Beratung hinzugezogen. Der Stadtrat wurde diesbezüglich über die aktuelle Rechtslage informiert und insbesondere mitgeteilt, dass unterschiedliche Vergabemaßstäbe anzusetzen sind, wenn eine Veräußerung unter dem Verkehrswert oder zum Verkehrswert bzw. über dem Verkehrswert erfolgt. Für die Abklärung des weiteren Vorgehens sollte deshalb ein Wertgutachten erstellt werden, welches den aktuellen Verkehrswert für Limbach ermittelt.

Das von der Gesellschaft für Immobilienbewertung Groh-Möller-Schreck im Auftrag der Stadt Burgau erstellte Gutachten hat für Limbach nun einen Verkehrswert von 105,- €/m² ermittelt.

Die Formulierung bzw. Ausgestaltung der Vergaberichtlinien hängt sodann von der Frage ab, ob die Veräußerung unterhalb des Verkehrswerts (dann: Berücksichtigung von Vermögen und Einkommen der Antragsteller notwendig) oder zum Verkehrswert bzw. über dem Verkehrswert erfolgen soll.

Nachdem in der weiteren Beratung in den städtischen Gremien signalisiert worden ist, dass bei der Bauplatzvergabe alle angefallenen Kosten weitergegeben werden sollen und somit eine Veräußerung zum bzw. über dem Verkehrswert erfolgen wird, wurde von der Kanzlei Meidert & Kollegen der Entwurf von Vergabekriterien erarbeitet, der eine Veräußerung zum bzw. über dem Verkehrswert vorsieht. Eine Veräußerung ohne sachgerechte, transparente und willkürfreie Vergaberegeln ist einer Kommune wegen des Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht möglich.

Der vorgelegte Entwurf der „Richtlinien für die Verbabe von Wohnbaugrundstücken der Stadt Burgau“ liegt dieser Sitzungsvorlage bei.

Für die Festsetzung des Verkaufspreises sind folgende Parameter zu berücksichtigen:

Gestehungs- und sonstige Kosten
Grundstückswert (Kauf inkl. Nebenkosten, Vermessung):        51,76 €/m²
Umgelegte Planungskosten:        2,63 €/m²
Naturschutzrechtlicher Ausgleich        9,89 €/m²
Breitbandausbau:        1,45 €/m²
       65,73 €/m²

Erschließungsbeitrag        44,74 €/m²
Herstellungsbeitrag Entwässerung        6,79 €/m²
Herstellungsbeitrag Kanalisation        5,29 €/m²

Gesamtsumme:        122,55 €/m²


Von der Verwaltung wird aufgrund dieser Kostenermittlung ein Verkaufspreis empfohlen, der sich im Bereich ab 125,- € pro m² bewegen sollte. Dieser Betrag beinhaltet die Ablösung aller von der Stadt Burgau zu erhebenden Erschließungs- und Herstellungsbeiträge.
Nicht im Kaufpreis enthalten sind die pro Grundstück verlegten Hausanschlüsse sowie die Kosten für die verbauten Zisternen. Diese werden separat in Rechnung gestellt.

Herr Stadtkämmerer Tobias Menz stellte die Richtlinie inkl. des Kriterienkatalogs vor.

Herr Stadtrat Manfred Kramer bemängelte, dass der Kriterienkatalog insbesondere auf junge Personen mit Kindern zugeschnitten sei; Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sollten stärker gewichtet werden.

Ebenso wurde nicht berücksichtigt, dass manche ältere Menschen ihr Haus an junge Familien übergeben und sich einen altersgerechten Wohnsitz bauen wollen. Diese Modelle sollten in den Kriterien abgebildet werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die beigefügten „Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Stadt Burgau“.

Der Verkauf der Baugrundstücke soll zu einem Preis von 130,- €/m² erfolgen. Im Verkaufspreis sind die von der Stadt Burgau zu erhebenden Erschließungs- und Herstellungsbeiträge enthalten und werden mit Bezahlung abgelöst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 23.08.2024 10:03 Uhr