Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport in der St.-Ulrich-Straße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2662/5 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport in der St.-Ulrich-Straße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2662/5 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben sieht auf dem Grundstück neben dem bereits bestehenden Wohnhaus den Neubau eines Doppelhauses mit Carport vor. Bauplanungsrechtlich fügt es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. 

Anhand der vorgelegten Stellplatzberechnung sind für das Doppelhaus insgesamt 4 Stellplätze bzw. für die genehmigte Bestandsbebauung ein Stellplatz erforderlich. Es sind zwischen den Wohngebäuden 4 oberirdische Stellplätze sowie ein Carport vorgesehen. Neben dem Stellplatz SP1 ist auch der Carport direkt entlang zur St.-Ulrich-Straße geplant. Ferner ist die Zufahrt zu den Stellplätzen nördlich der Wohngebäude vorgesehen. 

Seitens der Verwaltung sollte der Stellplatz SP1 als auch der geplante Carport von der St-Ulrich-Straße noch abgerückt werden. Ein Grundstücksteilung ist aus den Planunterlagen nicht ersichtlich. Die Zufahrt wäre grundsätzlich dinglich zu sichern.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport in der St.-Ulrich-Straße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2662/5 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen. Der Stellplatz SP 1 als auch der geplante Carport sollten von der St.-Ulrich-Straße abgerückt werden. Die Zufahrt wäre dinglich zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß und Herr Stadtrat Dieter Endris waren bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend. Herr Stadtrat Florian Bruckmann nahm an der Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 17.09.2024 15:06 Uhr