Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage mit Carport und Außentreppe auf dem Grundstück "An der Römerstraße 4a", Fl.Nr. 3515/22 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau einer unterkellerten Garage mit Carport und Außentreppe auf dem Grundstück „An der Römerstraße 4a“ Fl.Nr. 3515/22 der Gemarkung Burgau. 

Der Bauherr hat im Jahr 2020 für den Neubau einer Betriebsleiterwohnung eine Baugenehmigung erhalten. Das Wohngebäude wurde jedoch planabweichend errichtet. Daraufhin hat der Bauherr einen Antrag zur Änderung des Geländeverlaufs und der Fassade, Erstellung eines Balkons und eines Fertigkamins am bestehenden Wohngebäude gestellt. Dieser wurde nachträglich 2023 genehmigt.

Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Unterknöringen I“. 

Für die bisherige Bebauung waren bereits Befreiungen hinsichtlich der Überbauung der südlichen Baugrenze und der privaten Grünfläche zur Ortsrandeingrünung / Baugebietseingrünung erforderlich. Die geplante Garage ist östlich vom bestehenden Wohngebäude vorgesehen und überschreitet ebenfalls wiederum die südliche Baugrenze bzw. liegt innerhalb der privaten Grünfläche zur Ortsrandeingrünung / Baugebietseingrünung. Anhand der Antragsunterlagen kann diese Garage nur in diesem Bereich realisiert werden. Die Garage ist unterkellert und mit einer Außentreppe verbunden. Der Bereich zwischen der Garage und dem Wohngebäude soll überdacht werden und dient dann zusätzlich als Carport. 

Das geplante Bauvorhaben befindet sich -wie bereits beschrieben- innerhalb des Pflanzbereiches. Für den Bau des Wohnhauses war ein naturschutzfachlicher Ausgleich notwendig. Dies ist wiederum mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau einer unterkellerten Garage mit Carport und Außentreppe auf dem Grundstück „An der Römerstraße 4a“ Fl.Nr. 3515/22 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan.

Die Freiflächengestaltung ist anhand eines Freiflächenplanes mit Kompensation der überbauten Flächen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 17.09.2024 15:06 Uhr