Bauantrag zur Nutzungsänderung von einer Büroeinheit zu einer Wohnung in der Augsburger Straße 46 b auf dem Grundstück Fl.Nr. 5046/64 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung von einer Büroeinheit zu einer Wohnung in der Augsburger Straße 46 b auf dem Grundstück Fl.Nr. 5046/64 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Alter Sportplatz“ und sieht innerhalb der dortigen Wohnanlage im Dachgeschoss eine Nutzungsänderung einer Büroeinheit zu einer Wohnung vor. 

Für die Wohnanlage wurde 1992 eine Baugenehmigung erteilt. Diese sah noch keinen Ausbau des Dachgeschosses vor. Im Rahmen einer Tekturplanung wurde 1993 dann dort eine Büronutzung vorgesehen. Diese Einheit (damals als 207 bezeichnet) soll nun als Wohnung genutzt werden. Im Übrigen sind keine baulichen Änderungen am Bestandsgebäude ersichtlich.

Anhand der Antragsunterlagen ergibt sich hierdurch kein zusätzlicher Stellplatzbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Nutzungsänderung von einer Büroeinheit zu einer Wohnung in der Augsburger Straße 46 b auf dem Grundstück Fl.Nr. 5046/64 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 17.09.2024 15:06 Uhr