Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau Sachstand zum Baugenehmigungsverfahren und nochmalige Beratung


Daten angezeigt aus Sitzung:  0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr beantragte im Mai die Tektur zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau.

Der Bauausschuss der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 11.06.2024 (Beratungsgegenstand Nr. 6) hierüber beraten und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die nun vorgesehene Tekturplanung füge sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung ein.

Mit Schreiben vom 02.07.2024 teilt das Landratsamt Günzburg der Stadt Burgau nun u. a. mit, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig sei und das gemeindliche Einvernehmen nicht zu Recht versagt werden konnte bzw. kann. Vielmehr besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, so dass vom Landratsamt vorgesehen ist, das fehlende Einvernehmen zu ersetzen. 

Die bei der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens herangezogene ortsplanerische Stellungnahme bezog sich auf eine dreigeschossige Planung mit in großen Teilen zusätzlich hervortretendem Kellergeschoss als viertes Geschoss und sei bei der Beratung im Bauausschuss verfälschend wiedergegeben worden. 

Das genehmigte Vorhaben umfasst zwei Wohngeschosse mit einem nicht ausgebauten Walmdach. In der zu beurteilenden Tekturplanung wird auf die hinsichtlich Kubatur und Höhenlage unveränderten zwei Geschosse ein Satteldach geplant, welches 2 Wohneinheiten enthält. Dieses Maß der baulichen Nutzung würde sich nach dem Landratsamt durchaus in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Aus Sicht der Verwaltung liegen sowohl bei einer III-geschossigen Bauweise mit sog. „Penthouse-Aufbau“ als auch bei einer III-geschossigen Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss und Satteldach baurechtlich 3 Vollgeschosse vor. Insoweit ist das Maß der baulichen Nutzung als gleich anzusehen. Hierauf wird jedoch im Schreiben und der ortsplanerischen Stellungnahme nicht eingegangen. Das Schreiben lag den Sitzungsunterlagen bei.

Unter Berücksichtigung der Rechtslage wird der Stadt Burgau nun Gelegenheit gegeben, die bisherige Entscheidung nochmals abzuändern oder zu der vorgesehenen Ersetzung des Einvernehmens eine Stellungnahme abzugeben.

Die Mitglieder des Bauausschusses der Stadt Burgau vertraten mehrheitlich die Auffassung, dass der bisherige ablehnende Beschluss beibehalten werden sollte. Sofern seitens des Landratsamtes das gemeindliche Einvernehmen ersetzt werden sollte, wäre über eine Klage gegen den Genehmigungsbescheid zu beraten.  

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Tekturantrag des Bauherrn zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstiimung nicht anwesend.

Datenstand vom 17.09.2024 15:06 Uhr