Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach Frühzeitige Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Flächennutzungsplanänderung sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Allerheiligenstraße - Erweiterung und Änderung" im Ortsteil Scheppach nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö vorberatend 6
Stadtrat (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Markt Jettingen-Scheppach plant im Ortssteil Scheppach eine Flächennutzungsplanänderung und parallel dazu die Aufstellung des Bebauungsplanes „Allerheiligenstraße – Erweiterung und Änderung“.

Durch den vorliegenden Bebauungsplan soll die bestehende, beidseitige Bebauung entlang der Allerheiligenstraße ergänzt und abgeschlossen werden. Auf der Nordseite wird die bestehende Bebauung um zwei weitere Baugrundstücke ergänzt und die Straßendorfbebauung in Richtung Allerheiligen abgeschlossen.

Das im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegende Grundstück Flur-Nr. 1039 ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan enthalten. Die zwei weiteren Grundstücke im Norden auf der Flur-Nr. 1056 sind im derzeitigen Flächennutzungsplan nicht enthalten. Hierfür wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert. Durch den Bebauungsplan wird nun verbindlich die Voraussetzung zur Bebauung der Restflächen geschaffen.

Die Stadt Burgau wird im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Nach Durchsicht der hierzu vorgelegten Unterlagen werden die Belange der Stadt Burgau nicht betroffen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt dem Vorentwurf der Flächennutzungsänderung sowie des Bebauungsplanes „Allerheiligenstraße – Erweiterung und Änderung“ des Marktes Jettingen-Scheppach zu. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden keinerlei Bedenken erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 17.09.2024 15:06 Uhr