Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, hat im April die Planfeststellung für das Hochwasserschutzprojekt Burgau (Phase II) beim Landratsamt Günzburg beantragt.
Zum Schutz der Stadt Burgau vor Hochwasserereignissen bis zu einem 100-jährigen Ereignis (inkl. 15% Klimazuschlag) wurde ein Hochwasserkonzept entwickelt, das sich aus vier Komponenten zusammensetzt:
- Hochwasserrückhaltebecken südlich von Burgau
- Innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung
- Hochwasserableitung
- Hochwasserrückleitung
Dieses Gesamtkonzept wird in zwei voneinander unabhängigen Phasen umgesetzt. Die Phase I umfasst das bereits planfestgestellte Hochwasserrückhaltebecken. Die Phase II betrifft die Maßnahmen zur Ableitung eines Teils des Hochwasserabflusses östlich der Bahnstrecke Augsburg-Ulm samt Rückleitung nördlich von Burgau in das aktuelle Hochwasserüberschwemmungsgebiet der Mindel und innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung der Mindel mit den Seitenarmen Brühlmindel und Mindel an der Bleiche.
Zweck des Vorhabens ist es, ergänzend zum Hochwasserrückhaltebecken der ersten Phase eine zusätzliche Ableitung für einen Teil des Hochwassers der Mindel zu schaffen und die Abflussmöglichkeit im innerörtlichen Bereich der Stadt Burgau auf 75 m³/s zu verbessern, um die besiedelten Bereiche vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis zzgl. einen Klimazuschlag zu schützen. Der Anteil des Hochwasserabflusses, der nicht im Hochwasserrückhaltebecken zurückgehalten und nicht durch das Stadtgebiet abgeleitet werden kann, wird durch die Umleitungsmaßnahmen um das bebaute Stadtgebiet von Burgau herumgeleitet.
Zur Hochwasserableitung und -rückleitung gehören neben zwei Bahnquerungsbauwerken südlich und nördlich von Burgau auch Leitstrukturen und Leitdeiche zur Begrenzung der Flutungsflächen und zur Ableitung des Hochwasserabflusses in Abflusskorridoren sowie Sicherungsmaßnahmen am Bahndamm (Schutzdeiche, Auflastfilter, Bahnweganhebungen).
Bei den innerörtlichen Anlagen handelt es sich im Wesentlichen um Anlagen zur Lenkung des Hochwassersabflusses (Einengung am Wilden Wehr) sowie Gewässeraufweitungen und Leiteinrichtungen zur Verbesserung des Abflussvermögens und zur Begrenzung von Ausuferungen der Mindel samt ihrer Seitengewässer.
Das Vorhaben stellt einen Gewässerausbau nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar. Für das Vorhaben soll eine gemeinnützige Planfeststellung ausgesprochen werden. Der Antragsteller hat auch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Somit besteht nach § 7 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht. Das Landratsamt führt deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Die beabsichtigte Planfeststellung hat von Gesetz wegen eine enteignungsrechtliche Vorwirkung.
Die Unterlagen liegen vom 05.08.2024 bis 04.09.2024 öffentlich aus. Ferner können diese auch im Internet unter www.landkreis-guenzburg.de Auswahl „Aktuelles/Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Etwaige Einwendungen, Äußerungen oder Fragen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen sind spätestens bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist zu erheben.
Das Landratsamt Günzburg bittet daher die Stadt Burgau mit Schreiben vom 17.07.2024 um eine Stellungnahme bis zum 04.10.2024.
Seitens der Verwaltung wurden die umfangreichen Unterlagen hinsichtlich der Belange der Stadt Burgau geprüft. Anregungen oder Bedenken gegen die Maßnahme sind nicht veranlasst.
Die Stadt Burgau begrüßt hingegen ausdrücklich die vorgelegte Planung und bittet, in Anbetracht des zurückliegenden Hochwasserereignisses um schnellstmögliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen.