Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten im Kirchplatz 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 254/2 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0924. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten im Kirchplatz 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 254/2 der Gemarkung Burgau. 

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Ferner befindet es sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Nach § 145 BauGB bedürfen hier Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau. 

Desweitern handelt es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal nach der Denkmalliste des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege. Ferner befindet sich das Baugrundstück im Bereich des Bodendenkmals „Ensemble Altstadt Burgau“. Im Rahmen des Bauantrags ist daher auch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendig.

Der Innenstadtbereich ist geprägt von Gebäuden für den Einzelhandel, der überwiegend in den Erdgeschossen stattfindet, als auch für Wohnnutzung.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich die beantragte Nutzung bauplanungsrechtlich in die Umgebung ein. Es wird darauf hingewiesen, dass anhand des Eingabeplanes die erforderlichen Mindestbreiten, die nach der Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV vorgeschrieben sind, nicht bei allen Stellplätzen eingehalten werden.

Der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes ist von der Baugenehmigungsbehörde zu prüfen. 

Anhand der vorgelegten Stellplatzberechnung sind für die nun beantragte Nutzung insgesamt 7 Stellplätzen erforderlich. Auf dem Baugrundstück sind 6 Stellplätze vorgesehen. Deshalb wird mit diesem Antrag auch die Ablöse eines Stellplatzes beantragt. 

Beschluss 1

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten im Kirchplatz 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 254/2 der Gemarkung Burgau bauplanungsrechtlich das gemeindliche Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung.

Im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Prüfung wird auf die Stellplatzbreiten nach der Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bauausschuss der Stadt Burgau stimmt der beantragten Ablöse eines Stellplatzes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.10.2024 19:22 Uhr