Bauantrag zur Anbringung von Lichttransparenten am bestehenden Gebäude in der Augsburger Straße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4425/2 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0924. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Tekturantrag zur Anbringung einer Werbeanlage am bestehenden Gebäude in der Augsburger Straße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4425/2 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sonstiges Sondergebiet Augsburger Straße“. 

Der Bauherr hat bereits im Juni einen Antrag zur Anbringung von Außenwerbungen eingereicht. Mit dem vorgelegten Tekturantrag ist nun anstelle eines Leuchtkasten an der Südfassade des Gebäudes eine Werbeanlage auf dem Dach vorgesehen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Tekturantrag des Bauherrn zur Anbringung einer Werbeanlage am bestehenden Gebäude in der Augsburger Straße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4425/2 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2024 19:22 Uhr