Bedarfsanalyse und Bedarfsanerkennung von Betreuungsplätzen für die Kinderbetreuung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1024. Sitzung des Stadtrates, 22.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 07.10.2024 vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 1024. Sitzung des Stadtrates 22.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Nach Art. 7 Satz 1 BayKiBiG entscheidet die Stadt Burgau, welcher örtliche Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung anerkennen.

Für die Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt stehen in der Stadt Burgau insgesamt 375 Betreuungsplätze in folgenden Einrichtungen mit Betriebserlaubnis zur Verfügung: 

  • Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ - Kindergarten 150 Plätze
  • Kindertagesstätte „Purzelbaum“ - Kindergarten 100 Plätze
  • Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ - Kindergarten 125 Plätze

Für Kinder vom 1. Lebensjahr bis 3 Jahre insgesamt 90 Krippenplätze in folgenden Einrichtungen zur Verfügung:

  • Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ - Kinderkrippe 30 Plätze
  • Kindertagesstätte „Purzelbaum“ - Kinderkrippe 30 Plätze
  • Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ - Kinderkrippe 30 Plätze

In der ehem. Lehrerwohnung in Unterknöringen wurde ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 erneut eine Kindergarten-Notgruppe eingerichtet.
Zuletzt hat auch der Anteil an Integrativkindern, die mehrere Plätze belegen, zugenommen.

Das Landratsamt Günzburg hat wieder eine Prognose zur Bevölkerungsentwicklung und Betreuungsbedarf nach dem „Hildesheimer Modell“ erstellt. Die Präsentation sowie die Stellungnahme hierzu waren den Sitzungsunterlagen als Anlage beigefügt.

Im Krippenbereich besteht nach diesem Modell in den kommenden Jahren ein etwas höherer Bedarf. Die aktuelle Warteliste zeigt aber aktuell einen höheren Bedarf an Betreuungsplätzen.
Für die Kinderbetreuung von 3- 6 Jahren wird nach allen Bevölkerungsmodellen ebenfalls ein erhöhter Bedarf gesehen, bevor der Bedarf wieder abnimmt.

Auf der Prognose zur Bevölkerungsentwicklung nach dem „Hildesheimer Modell“ sollte eine Erweiterung der Betreuungsplätze um mind. eine Krippen- (=15 Kinder) und eine Kindergartengruppe (= 25 Kinder) erfolgen.

Ein Beschluss des Stadtrates für folgende Bedarfsanerkennung an Betreuungsplätzen wäre erforderlich:

Bedarfsanerkennung für Kinder von 1 Jahr bis 3 Jahren

Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ – Kinderkrippe
30 Plätze
Kindertagesstätte „Purzelbaum“ – Kinderkrippe
30 Plätze
Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ – Kinderkrippe
30 Plätze
Neu zu schaffende Plätze
15 Plätze
Gesamt:
105 Plätze
   
Bedarfsanerkennung für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt

Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ – Kindergarten
150 Plätze
Kindertagesstätte „Purzelbaum“ – Kindergarten
100 Plätze
Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ – Kindergarten
125 Plätze
Neu zu schaffende Plätze
25 Plätze
Gesamt:
400 Plätze


Die KiTa „Hl. Kreuz“ hat nach dem kürzlichen Neubau keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr am Standort. 
Der Platz der KiTa „Mindelzwerge“ ist ebenfalls ausgeschöpft. Zudem sollte diese Einrichtung nicht noch weiter vergrößert werden.
Die KiTa „Purzelbaum“ wurde erst vor wenigen Jahren erweitert (Verdoppelung der Gruppen) und ist nun bereits auch eine größere Einrichtung (4 Kindergarten und 2 Krippengruppen). Die weitere Kindergartengruppe in der ehemaligen Lehrerwohnung ist nur als Notgruppe vorgesehen und genehmigt.

Die Schaffung der neuen Betreuungsplätze ist ggf. in den Räumlichkeiten der evang.-luth. Kirchengemeinde in Burgau möglich. Aufgrund der bestehenden Einrichtungsgrößen und räumlichen Lage müsste hier ein neuer (kleiner) Kindergartenstandort errichtet werden.

Über den Standort für die weiteren Betreuungsplätze ist separat zu beraten und Beschluss zu fassen.

Im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wurde von verschiedenen Seiten der langfristige Bedarf hinterfragt. Für kurzfristigen Bedarf solle man anderweitige Lösungen finden.
Die notwendigen Investitionen wurden ebenfalls kritisch gesehen und alternative Standorte und Konzepte angeregt.

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner erläuterte im Ausschuss die Zahlen der Prognose zur Bevölkerungsentwicklung und Kindertagesbetreuung. Er wies darauf hin, dass diese Prognose Unschärfen aufweist. Die vorhergehenden Prognosen haben vorgesehen, dass aufgrund der Baumaßnahmen kein weiterer Bedarf bestehe. Doch in der Praxis waren diese Zahlen schnell überholt. So wird weiterhin eine Notgruppe betrieben und im Krippenbereich liegen bereits Anmeldungen für das kommende Jahr vor.
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner verwies zudem auf die durch Herrn Rindsfüßer erstellte Prognose aus dem Jahr 2023, die durchaus einen steigenden Bedarf nahelegt.

Beschluss

Zur Deckung des Bedarfs für die Betreuung von Kindern erkennt die Stadt Burgau für Kinder von 1 Jahr bis 3 Jahren zusätzlich 15 Plätze und für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt zusätzlich 25 Plätze als bedarfsnotwendig an. 

Insgesamt werden folgende Betreuungsplätze in der Stadt Burgau als bedarfsnotwendig anerkannt:

Bedarfsanerkennung von Kindern von 1 Jahr bis 3 Jahren:

  • Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ - Kinderkrippe 30 Plätze
  • Kindertagesstätte „Purzelbaum“ - Kinderkrippe 30 Plätze 
  • Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ - Kinderkrippe 30 Plätze

Schaffung weiterer Betreuungsplätze: 15
Gesamt: 105


Bedarfsanerkennung von Kindern von 3 Jahren bis Schuleintritt:

  • Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ – Kindergarten 150 Plätze
  • Kindertagesstätte „Purzelbaum“ – Kindergarten 100 Plätze
  • Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ – Kindergarten 125 Plätze

Schaffung weiterer Betreuungsplätze: 25
Gesamt: 400

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2024 09:48 Uhr