Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach Frühzeitige Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich am Kiesweg“ im Ortsteil Ried nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1024. Sitzung des Stadtrates, 22.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.10.2024 ö vorberatend 8
Stadtrat (Stadt Burgau) 1024. Sitzung des Stadtrates 22.10.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Der Markt Jettingen-Scheppach plant am westlichen Ortsrand der Ortslage Ried und südlich der Straße „Am Kiesweg“ die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Südlich am Kiesweg“.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Am Kiesweg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dringend benötigte Wohnbauflächen geschaffen werden, nachdem eine Entwicklung einer derartigen Nutzung an dem überplanten Standort im Nordwesten der Ortslage Ried auf Grundlage des § 35 BauGB derzeit nicht möglich ist.

Die Stadt Burgau wird im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Nach Durchsicht der hierzu vorgelegten Unterlagen werden die Belange der Stadt Burgau nicht betroffen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Südlich am Kiesweg“ des Marktes Jettingen-Scheppach zu. Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden keinerlei Bedenken erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2024 09:48 Uhr