Wärmeplanung der Stadt Burgau
Vergabe der Planungsleistungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
1024. Sitzung des Stadtrates, 22.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Gemäß Wärmeplanungsgesetz vom 20.12.2023 sind Gemeinden unter 100.000 Einwohner verpflichtet bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028 auf ihrem Hoheitsgebiet eine Wärmeplanung zu erstellen.
Für die Wärmeplanung gibt es staatliche Fördermittel. Im September 2023 wurde von der Verwaltung der erforderliche Zuwendungsantrag gestellt. Gemäß Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom April 2024 werden 90% der Kosten für die Wärmeplanung gefördert.
Auf Grund des geschätzten Auftragswerte für die Erstellung einer Wärmeplanung in Höhe von ca. 80.000,- € zzgl. Mehrwertsteuer war gemäß den Zuwendungsrichtlinien eine Leistungsanfrage bei mindestens 3 Anbietern vorzunehmen.
Für die Erstellung der Wärmeplanung wurden Angebote bei 5 Firmen eingeholt. Von 4 Bietern wurde zum Abgabetermin am 02.08.2024 Angebote abgegeben.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird vorgeschlagen die Firma energie schwaben GmbH, aus Augsburg, zum Angebotspreis in Höhe von 59.404,80 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.
Die Ausschreibung und der Vergabevorschlag lagen den Unterlagen bei.
Die Angebotsbewertung erfolgte in Abstimmung mit Herrn Ersten Bürgermeister Martin Brenner, Frau Stadträtin Eveline Kuhnert als Umweltreferentin und Hr. Stadtrat Thorsten Brucker, als Wirtschafts- und Verkehrsreferent.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die Firma energie schwaben GmbH, aus Augsburg, mit den Planungsleistungen zur Erstellung einer Wärmeplanung zum Angebotspreis in Höhe von 59.404,80 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2024 09:48 Uhr