Der Antragssteller stellte beim Landratsamt Günzburg einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG zur wesentlichen Änderung der der bestehenden Anlage
- zur zeitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen durch Erhöhung der max. Gesamtlagermenge bei der zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen von 7.272,5 m³ auf 15.030 t.,
- Erweiterung der zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen auf Altholz A I – A III,
- Erweiterung der Lagerorte durch die Errichtung einer Überdachung für die zeitweilige Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen,
- Erweiterung der zeitweiligen Lagerung auf gefährlichen Abfällen,
- Errichtung einer Überdachung,
- Erweiterung der Abfallschlüsselnummern bei der sonstigen Behandlung,
- Betrieb einer mobilen Bauschuttaufbereitungsanlage Typ Terex Finlay IC-110RS oder gleichwertig (220 t/h) und Typ RM 100GO! oder gleichwertig (250 t/h), mobile Siebanlage Typ Powerscreen Chieftain 1400 oder gleichwertig (350 t/h), Haldenförderband Typ Telestack TC 420 oder gleichwertig (400 t/h) sowie Sortierung von nicht gefährlichen Abfällen (50 t/d),
- Erweiterung der gehandhabten Stoffe durch die Lagerung (10.000 t) und Behandlung (Bauschuttaufbereitungsanlage, Siebanlage und Haldenförderband) von Gruppe 6 bauwirtschaftliche Produkte (Kies, Sand, Humus, Steine usw.) sowie
- Zeitweilige Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten < 100 t max. Gesamtlagermenge und < 1.000 m² Gesamtlagerfläche
am bestehenden Betriebsstandort auf dem Grundstück „An der Römerstraße 59“, Fl.Nrn. 3694, 3695, 3696 und 3697 der Gemarkung Burgau.
Im Zuge der rechtlichen Änderungen bzw. der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung und der damit verbundenen Änderungen ist auf dem Betriebsgelände des Antragsstellers eine Anpassung an die Marktsituation geplant. Bei den nicht gefährlichen Abfällen ist eine Erweiterung der Abfallschlüsselnummern, eine Errichtung einer Überdachung sowie eine Erhöhung der max. Lagermengen beabsichtigt. Des Weiteren soll eine Erweiterung auf die zeitweilige Lagerung von gefährlichen Abfällen erfolgen. Bei Bedarf sollen die Lagerung und Behandlung von bauwirtschaftlichen Produkten erfolgen.
Um die Anlage an den aktuellen Entsorgungsmarkt besser anzupassen, sind folgende Änderungen der bestehenden Anlage geplant:
- Die derzeitig genehmigte max. Lagermenge bei den nicht gefährlichen Abfällen auf dem Betriebsgelände liegt bei 7.272,5 m³ Gesamtlagermenge. Es ist geplant, eine Fahrzeugbrückenwaage auf dem Betriebsgelände zu errichten und zukünftig die Mengen in Tonnage zu erfassen. Des Weiteren sollen die nicht gefährlichen Abfälle um die Gruppe Altholz A I – A III erweitert werden. Somit soll die Gesamtlagerkapazität bei den nicht gefährlichen Abfällen auf 15.030 t festgelegt werden.
Bei der zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen sollen die Lagerflächen durch die Errichtung einer mit Asphalt befestigten Lagerfläche mit teilweiser Überdachung erweitert werden. Dies ist, im Zuge der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung insbesondere durch die längere Dauer der Analytikverfahren und somit einem erhöhten Bedarf an Lagerflächen, erforderlich.
- Die zeitweilige Lagerung soll auf die Lagerung von gefährlichen Abfällen erweitert werden. Die Überdachung soll unter anderem zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen dienen.
- Bei der sonstigen Behandlung sollen die Abfallschlüsselnummern beim Betrieb der Bauschuttaufbereitungsanlage sowie Siebanlage erweitert werden. Zudem soll bei Bedarf der Einsatz eines Haldenförderbandes, zum effektiveren Anlagenbetrieb sowie zur Reduzierung der Fahrzeugtätigkeiten, möglich sein. Die sonstige Behandlung soll um die Möglichkeit der Grobsortierung, zur besseren Qualität des Abfalls für die weitere Verwertung, erweitert werden. Zudem kommen 2 neue Bauschuttaufbereitungsanlage zum Einsatz.
- Die gehandhabten Stoffe sollen bei der Lagerung und Behandlung um die bauwirtschaftlichen Produkte (Kies, Sand, Humus, Steine usw.) erweitert werden. Um sich besser an den Entsorgungsmarkt anzupassen, ist die Erweiterung der Lagerung und Behandlung geplant.
- Erweiterung auf die zeitweilige Lagerung von Eisen – und Nichteisenschrotten. Die geplante max. Gesamtlagermenge liegt unter der Mengenschwelle der 4. BImSchV.
Das Vorhaben beinhaltet auch den Neubau einer Lagerüberdachung für Schüttgut und die Erweiterung der Hofbefestigung.
Die bestehende Anlage befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bauschuttbrecher/Kiesabbau - Schleifweg-Galgenberg" und wiederspricht folgender Festsetzung:
Private Grünfläche
Der Bebauungsplan sieht um das Betriebsgelände eine 15m breite Grünfläche vor. Im Bereich vor den bestehenden Betriebsgebäuden wurde innerhalb der Grünfläche eine geschotterte Lagerfläche errichtet. Diese ist aus betrieblichen Gründen dort erforderlich.
Als Ausgleich ist ein 3,5m breiter Grünstreifen entlang der Grundstücksgrenze sowie eine Baumreihe mit Hochstämmen vorgesehen. Dieser Ausgleich ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Mit Schreiben vom 06.11.2024 bittet das Landratsamt Günzburg die Stadt Burgau um Beratung über das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB und Stellungnahme nach §11 der 9. BImSchV.
Frau Stadträtin Eveline Kuhnert äußerte Bedenken zur nicht unerheblichen Erhöhung der Lagermenge und zum Ausgleich für den 15 m breiten Grünsteifen.