Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord-Ost - 2. Änderung"
Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Krumbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
1124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 11.12.2023
2.1 Grundsätzliche Stellungnahme
Da sich bzgl. der Erschließung nichts zur vorangegangenen Anhörung vom 27.03.2023 geändert hat, gilt von Seiten des Staatlichen Bauamtes Krumbach die Stellungnahme vom 28.04.2023.
Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Krumbach keine Einwände, wenn die unter 2.2 ff genannten Punkte beachtet werden.
2.2 Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage
Der Antragsteller ist davon in Kenntnis zu setzen, dass das Baugrundstück durch die Immissionen der Staatsstraße 2510 vorbelastet ist. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden können.
Soweit unseren Auflagen entsprochen wurde und sich die Planung nicht geändert hat, ist die Beteiligung des Staatlichen Bauamtes Krumbach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.
Wir bitten um Übersendung eines Stadtratsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt wurde. Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Staatlichen Bauamt Krumbach zu übersenden.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorbelastung durch die Immissionen der Staatsstraße und die nicht geltend zumachenden Entschädigungsansprüche sind bereits in den textlichen Hinweisen enthalten.
Die Stadt Burgau wird den Stadtratsbeschluss zur Stellungnahme dem Staatlichen Bauamt zur Verfügung stellen. Der rechtskräftige Bebauungsplan ist zu gegebener Zeit digital über die Homepage abzurufen.
Die Stellungnahme dient der Kenntnisnahme. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.12.2024 15:58 Uhr