Der Stadtrat der Burgau hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 (Beratungsgegenstand Nr. 10) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die geplante Bebauung für das Gebiet beim „Nußlacherhof 4“ beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 21.11.2023 (Beratungsgegenstand Nr. 1) den Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung für den Bebauungsplan „Nußlacherhof 4“ in der Fassung vom 21.11.2023 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
A) Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 21.11.2023 hat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.12.2023 bis 26.01.2023 stattgefunden. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zur Planung vorgebracht werden.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
B) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
Insgesamt wurden 34 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 12.12.2023 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zum Entwurf in der Fassung vom 21.11.2023 aufgefordert.
Folgende 15 Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahmen abgegeben:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Günzburg
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach Bereich Forsten
- Amt für ländl. Entwicklung, Krumbach
- Bayerischer Bauernverband Günzburg
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
- Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg
- Bund Naturschutz in Bayern e. V., Günzburg
- Erdgas Schwaben GmbH, Augsburg
- Immobilien Freistaat Bayern, Augsburg
- Kreishandwerkerschaft Günzburg / Neu-Ulm
- Kreisheimatpfleger Lkr. Günzburg, Weißenhorn
- Landesbund für Vogelschutz, Memmingen
- Pansuevia GmbH & Co. KG, Jettingen-Scheppach
- Stadt Günzburg
- Gemeinde Kammeltal
Es haben 16 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme ohne abwägungsbedürftigen Inhalt abgegeben:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach -Mindelheim, Schreiben vom 25.01.2024
- bayernets GmbH, München, Schreiben vom 12.12.2023
- EnBW Ostwürttemberg / netze odr, Schreibenn vom 25.01.2024
- IHK Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 18.01.2024
- Kabel Deutschland / vodafone Deutschland GmbH mit Schreiben vom 25.01.2024
- Lew Verteilnetz mit Schreiben vom 15.01.2024
- Regionalverband Donau-Iller, Schreiben vom 15.01.2023
- schwaben netz, Augsburg, Schreiben vom 18.12.2023
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 19.01.2024
- Deutsche Bahn AG, München, Schreiben vom 10.01.2024
- Markt Jettingen-Scheppach, Schreiben vom 16.01.2024
- Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Schreiben vom 06.12.2022
- Verwaltungsgemeinschaft Kötz, Schreiben vom 08.12.2022
- Gemeinde Röfingen mit Schreiben vom 17.11.2022
- Gemeinde Dürrlauingen mit Schreiben vom 16.01.2024
- Gemeinde Haldenwang mit Schreiben vom 18.01.2024
Folgende 5 Träger öffentlicher Belange haben abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben:
- Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 06.04.2023
- Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 02.01.2024
- Regierung von Schwaben, Schreiben vom 25.01.2024
- Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 25.01.2024
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 01.02.2024
Die Abwägung dieser Stellungnahmen erfolgt unter den Tagesordnungspunkten Nr. 9.1 bis 9.5.
C) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 9.6.