Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Nußlacherhof 4" Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Krumbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  1124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 1124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.12.2024 ö vorberatend 9.3
Stadtrat (Stadt Burgau) 1224. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 4.3

Sachverhalt Protokoll

Stellungnahme vom 25.01.2024


Das Staatl. Bauamt Krumbach nimmt zu der oben genannten Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung.

2.1.        Grundsätzliche Stellungnahme
Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des         Staatlichen Bauamtes Krumbach keine Einwände, da weder bestehende Straßen des überörtlichen Verkehrs in der Verwaltung des Bauamtes noch Straßenplanungen hiervon berührt werden.

2.2        Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen
       aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, 
jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage

Die gesetzlichen Anbauverbotszonen genügen voraussichtlich nicht zum Schutz der Anlieger vor Lärm-, Staub- und Abgasimmissionen. Die für die Bemessung von Immissionsschutzeinrichtungen nötigen Angaben sind über die Immissionsschutzbehörde zu ermitteln.

Auf die von der Straße ausgehende Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Bundes-,         Staats- bzw. Kreisstraße übernommen.

Wir bitten um Übersendung eines Stadtratsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt wurde. Der rechtsgültige Flächennutzungs-/ Bebauungsplan ist dem Staatlichen Bauamt Krumbach zu übersenden.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus Seiten des Staatlichen Bauamtes keine Einwände bestehen, da keine Staatsstraßen betroffen sind. 

Die Wohngebäude am Nußlacherhof bestehen bereits. Es soll eine landwirtschaftliche Halle ergänzt werden, insofern handelt es sich bei der Erweiterung um keine empfindliche Nutzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2024 15:58 Uhr