Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 21.11.2023 den Vorentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ in der Fassung vom 21.11.2023 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
A) Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes hat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.12.2023 bis 26.01.2024 stattgefunden. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zur Planung vorgebracht werden.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
B) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
Insgesamt wurden 34 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zum Vorentwurf bis zum 26.01.2024 aufgefordert.
Folgende 15 Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahmen abgegeben:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Günzburg
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach Bereich Forsten
- Amt für ländl. Entwicklung, Krumbach
- Bayerischer Bauernverband Günzburg
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
- Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg
- Bund Naturschutz in Bayern e. V., Günzburg
- Erdgas Schwaben GmbH, Augsburg
bzw. Träger identisch mit schwaben netz Stellungnahme vom 28.11.2022
- Immobilien Freistaat Bayern, Augsburg
- Kreishandwerkerschaft Günzburg / Neu-Ulm
- Kreisheimatpfleger Lkr. Günzburg, Weißenhorn
- Landesbund für Vogelschutz, Memmingen
- Pansuevia GmbH & Co. KG, Jettingen-Scheppach
- Stadt Günzburg
- Gemeinde Kammeltal
Es haben 14 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme ohne abwägungsbedürftigen Inhalt abgegeben:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach -Mindelheim, Schreiben vom 25.01.2024
- bayernets GmbH, München, Schreiben vom 12.12.2023
- EnBW Ostwürttemberg / netze odr, Schreibenn vom 25.01.2024
- IHK Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 18.01.2024
- Kabel Deutschland / vodafone Deutschland GmbH mit Schreiben vom 25.01.2024
- Lew Verteilnetz mit Schreiben vom 15.01.2024
- Regionalverband Donau-Iller, Schreiben vom 15.01.2023
- schwaben netz, Augsburg, Schreiben vom 18.12.2023
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 19.01.2024
- Deutsche Bahn AG, München, Schreiben vom 10.01.2024
- Markt Jettingen-Scheppach, Schreiben vom 16.01.2024
- Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Schreiben vom 06.12.2022
- Verwaltungsgemeinschaft Kötz, Schreiben vom 08.12.2022
- Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
- Gemeinde Röfingen mit Schreiben vom 17.11.2022
- Gemeinde Dürrlauingen mit Schreiben vom 16.01.2024
- Gemeinde Haldenwang mit Schreiben vom 18.01.2024
Folgende 5 Träger öffentlicher Belange haben eine abwägungsrelevante Stellungnahme abgegeben:
- Landratsamt Günzburg vom 06.04.2023
- Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde vom 25.01.2024
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 01.02.2024
- Staatliches Bauamt Krumbach vom 25.01.2024
- Landratsamt Günzburg, Gesundheit vom 02.01.2024
Die Abwägung dieser Stellungnahmen erfolgt unter den Tagesordnungspunkten Nr. 10.1 bis Nr. 10.6.
C) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 10.7.