Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 01.02.2024
Wasserwirtschaftliche Würdigung
Zum Entwurf der Bauleitplanung bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.
1.1 Überflutungen durch wild abfließendes Wasser infolge von Starkregen
Durch Starkregenereignisse kann es auch fernab von Gewässern zu Überflutungen kommen. Aufgrund der starken Hangneigung des Geländes besteht eine erhöhte Hochwassergefahr aus wild abfließendem Wasser.
Gemäß § 37 WHG darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nicht zum Nachteil eines höher- oder tieferliegenden Grundstücks behindert, verstärkt oder auf andere Weise verändert werden.
Vorschlag für Hinweise zum Plan:
„Infolge von Starkregenereignissen können im Bereich des Bebauungsplans Überflutungen auftreten. Um Schäden zu vermeiden, sind bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die das Eindringen von oberflächlich abfließendem Wasser in Erd- und Kellergeschosse dauerhaft verhindert. Eine Sockelhöhe von mind. 25 cm über der Fahrbahnoberkante/über Gelände wird empfohlen. Kellerfenster sowie Kellereingangstüren sollten wasserdicht und/oder mit Aufkantungen, z.B. vor Lichtschächten, ausgeführt werden.“
„Der Abschluss einer Elementarschadensversicherung wird empfohlen.“
1.2 Abwasserentsorgung
1.2.1 Häusliches Schmutzwasser
Der Bestand ist laut der Bauleitplanung an eine Kleinkläranlage angeschlossen. Durch die geplante Erweiterung fällt kein zusätzliches häusliches Schmutzwasser an. Es wird auf folgende Publikation des Landesamtes für Umwelt hingewiesen: „Abwasserbehandlung mit Kleinkläranlagen – Hinweise zu Planung, Bau und Betrieb“.
1.2.2 Niederschlagswasser
Bei der Konzeption der Niederschlagswasserbeseitigung ist auf den Erhalt der natürlichen Wasserbilanz zum unbebauten Zustand zu achten (vgl. Arbeitsblatt DWA-A 102-1 und 2 / BWK-A 3-1 und 2 sowie DWA-M 102-4 / BWK-A 3-4). Daher sollte das Niederschlagswasser nach Möglichkeit ortsnah versickert werden, sofern dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Die Aufnahmefähigkeit des Untergrundes ist mittels Sickertest exemplarisch an repräsentativen Stellen im Geltungsbereich nachzuweisen. Schützende Deckschichten dürfen nicht durchstoßen werden. Bei schwierigen hydrologischen Verhältnissen sollten alle Möglichkeiten zur Reduzierung und Rückhaltung des Regenwasser-anfalles (z.B. durch Gründächer) genutzt werden.
Auf die notwendige weitergehende Vorbehandlung von Niederschlagswasser von unbeschichteten Metalldächern wird hingewiesen.
Für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer ist eine quantitative Beurteilung nach LfU Merkblatt 4.4/22 / DWA-A 102, Teil 2 erforderlich. Sofern diese ergibt, dass vor Einleitung eine Drosselung erforderlich ist, sind die dazu erforderlichen Rückhalteflächen im Bebauungsplan festzusetzen.
Ob und wie ein Überlauf des geplanten Regenwasserspeichers vorgesehen ist, ist in den Unterlagen nicht erkennbar. Der Überlastfall ist zu betrachten und die entsprechenden Informationen zu ergänzen.
Vorschlag zur Änderung des Plans:
Festsetzung der Flächen, die für die Versickerung, Ableitung bzw. Retention von Niederschlagswasser erforderlich sind.
Vorschlag für Hinweise zum Plan:
„Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser sind so zu unterhalten, dass der Wasserabfluss dauerhaft gewährleistet ist. Die Flächen sind von Abflusshindernissen frei zu halten. Überbauen oder Verfüllen, Anpflanzungen, Zäune sowie die Lagerung von Gegenständen, welche den Zu- und Abfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, sind unzulässig. Für die Versickerung vorgesehene Flächen sind vor Verdichtung zu schützen. Deshalb sind die Ablagerung von Baumaterialien, Bodenaushub oder das Befahren dieser Flächen bereits während der Bauzeit nicht zulässig.“
1.3 Sonstiges
In der Satzung wird im Kapitel „C3 Grundwasser“ zweimal auf das Landratsamt Dillingen a. d. Donau verwiesen. Hier ist das Landratsamt Günzburg zu nennen.
Weitere wesentliche wasserwirtschaftliche Belange wurden angemessen behandelt bzw. gewürdigt.