Deutsche Bahn AG – Deutsche Bahn Immobilien, München, Schreiben vom 04.12.2023
Die DB AG, DB-Immobilien, als von der DB Netz AG, DB-Station & Service AG und DB Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o. g. Verfahren.
Gegen die geplante Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nach-folgenden Bedingungen/Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken. Durch das Vorhaben dürfen die Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehres auf der angrenzenden Bahnstrecke nicht gefährdet oder gestört werden.
Die Eisenbahnen sind nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahnstruktur sicher zu bauen und in einem betriebssicheren Zustand zu halten (§ 4 Absatz 3 Allgemeines Eisenbahngesetz – AEG).
Durch die Inhalte, Festlegungen und Zielsetzungen der Bauleitplanung dürfen der gewöhnliche Betrieb der bahnbetriebsnotwendigen Anlagen einschließlich der Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung sowie Maßnahmen zu Umbau, Erneuerung oder ggf. notwendiger Erweiterungen keinesfalls verzögert, behindert oder beeinträchtigt werden.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat an dieser Stellungnahme nicht mitgewirkt. Wir bitten, das Eisenbahnbundesamt am Verfahren zu beteiligen. Die Anschrift lautet: Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Arnulfstraße 9-11, 80335 München.
1. Immobilienrelevante Belange
Es befinden sich keine Flächen der DB AG im Geltungsbereich des Bebauungsplans.
2. Infrastrukturelle Belange
Hinweise DB Netz AG, Bahnprojekt Ulm-Augsburg
Das Bahnprojekt Ulm-Augsburg befindet sich derzeit in der Vorplanung und lässt vier verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersuchen, welche in den Farben blau-grün, orange, violett und türkis dargestellt werden. Nach aktuellem Projektstand des Bahn-projektes Ausbaustrecke/Neubaustrecke Ulm-Augsburg finden die Planungen zum Bebauungsplan „Burgau, Gewerbegebiet Nord-Ost“ der Stadt Burgau nicht in direktem Planungsfeld der Trassenvarianten statt.
Daher sind nach derzeitigem Planungsstand keine Auswirkungen erkennbar für das Bahnprojet ABS/NBS Ulm-Augsburg
Allgemeine Hinweise:
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen und Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug, Bremsstaub, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.).
Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen gegen diese Einwirkungen aus dem Bahn-betrieb sind gegebenenfalls im Bebauungsplan festzusetzen.
Künftige Aus- und Umbaumaßnahmen sowie notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und dem Unterhalt, im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb, sind der Deutschen Bahn AG weiterhin zweifelsfrei und ohne Einschränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren.
Sollten sich durch die Bauleitplanung zu einem späteren Zeitpunkt für den Eisenbahnbetrieb sicherheitsrelevante Auswirkungen ergeben bzw. festgestellt werden, behält sich die DB AG weitere Bedingungen und Auflagen vor. Wir bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen und uns zu gegebener Zeit den Beschluss zu übersenden.