Zuschusswesen der Stadt Burgau Aufstellung von Zuschüssen der Stadt Burgau für örtliche Vereine und gewährte Rabatte


Daten angezeigt aus Sitzung:  0124. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend-, Kultur- und Sportausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses 12.03.2024 ö informativ 1

Sachverhalt Protokoll

In einer der vergangenen Sitzungen des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses wünschten sich die Mitglieder, dass die Verwaltung eine Aufstellung aller Zuschüsse (auch der „unechten“), die die Stadt Burgau den örtlichen Vereinen gewährt, zusammenstellt. 

Die Aufstellung gliedert sich in folgende Bereiche: 

„echte“ Zuschüsse: 
  • Zuschuss zur jährlichen Vereinsförderung 2023 – gemäß Kriterienkatalog 
  • Zuschüsse auf Grund von Einzelanträgen
  • Zuschüsse auf Grund Dauerauszahlungsanordnung
  • Übungsleiterzuschüsse
  • Zuschüsse privater Musikunterricht 2022/2023
  • Musikschule Mindeltal e.V.

„unechte“ Zuschüsse:
  • Miete Kapuziner-Halle (Kostenübernahme durch die Stadt Burgau bei Kinder-, Jugend- und Seniorenveranstaltungen)
  • Miete Mehrzweckhalle Unterknöringen (Kostenübernahme durch die Stadt Burgau bei Kinder-, Jugend- und Seniorenveranstaltungen)
  • Miete Kapuziner-Halle (Kostenübernahme durch die Stadt Burgau für Musikalische Früherziehung)

gewährte Rabatte:
  • Rabatte für Vereine - Nutzung Turnhallen und Kapuziner-Halle

Abschließend wurde noch zur Information der Anteil an den Betriebskosten für die außerschulische Nutzung der Turnhallen durch Vereine angefügt.

Wie aus der Aufstellung zu ersehen ist, gewährte die Stadt Burgau im Jahr 2023 den örtlichen Vereinen als „echte“ Zuschüsse 191.424,87 €, als „unechte“ Zuschüsse 4.252,61 € und an Rabatten 23.370,34 €.

Herr Stadtrat Manfred Kramer stellte zunächst heraus, dass im Zuge dieser Auflistung zu berücksichtigen sei, dass zahlreiche Vereine vor allem im sozial-caritativen Bereich hervorragende Arbeit leisten und somit die Stadt dabei unterstützen. Zudem regte er an, dass evtl. die Geschäftsordnung der Stadt Burgau dahingehend überprüft werden solle, ob nicht auch die Investitionskostenzuschüsse für Baumaßnahmen ebenfalls im Jugend-, Kultur- und Sportausschuss behandelt werden sollten. Bisher obliegt die Entscheidung dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss. Somit würden alle Zuschüsse in einem Gremium beraten. 

Frau Stadträtin Heidi Häuser erkundigte sich über die Modalitäten der Übungsleiterzuschüsse. Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, erläuterte, dass aufgrund eines Stadtratsbeschlusses der Zuschuss der Stadt Burgau zusätzlich zu den staatlichen Zuschüssen in gleicher Höhe ausbezahlt wird. Im vergangenen Jahr wurden die Zuschusshöhen auf dem Vorjahresniveau „eingefroren“. 

In Ergänzung zu den Zuschüssen, die der Sitzungsvorlage angefügt waren, kündigte der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, an, dass darüber hinaus im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung dem Gremium weitere Informationen zu anderen „unechten“ Zuschüssen gegeben würden. 

Es erfolgte keine Beschlussfassung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2024 09:31 Uhr