Rosenmontagumzug Einführung von Standgebühren für Bewirtungsstände an der Umzugsstrecke


Daten angezeigt aus Sitzung:  0124. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend-, Kultur- und Sportausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses 12.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Bereits für die Schlossweihnacht 2022 hatten die Mitglieder des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses beschlossen, dass eine Standgebühr für die Betreiber der Verpflegungs- und Verkaufsstände erhoben werden solle. Für den Zeitraum von drei Tagen sollen demnach 50,00 € Standgebühr für eine eigene Bude oder Verkaufsstand und 100,00 € Standgebühr für eine städtische Bude, da hier auch die Arbeitszeit des Bauhofes einkalkuliert werden müsse, erhoben werden.

Nun schlägt die Verwaltung vor, dass auch für die Verkaufsstände an der Umzugsstrecke eine Standgebühr analog dem Beispiel der Schlossweihnacht erhoben werden soll. Da sich der Verkaufszeitraum aber nur von ca. 12.00 bis 18.00 Uhr erstreckt, schlägt die Verwaltung eine Standgebühr für städtische Buden von 50,00 € und für eigene Buden / Verkaufsstände von 30,00 € vor.

Herr Stadtrat Manfred Kramer erkundigte sich, ob der Verwaltungsaufwand bei diesen Summen nicht höher als der Ertrag wäre. Zudem erkundigte er sich nach der Anzahl der Bewirtungsstände beim diesjährigen Rosenmontagsumzug. Kulturamtsleiter Dr. Stefan Siemons erläuterte, dass sowohl bei der Schlossweihnacht als auch beim Markgrafafescht Standgebühren erhoben wurden, zudem sei der Aufwand einer Rechnungsstellung überschaubar. 

Beschluss

Für Bewirtungs- und Verkaufsstände an der Umzugsstrecke des Rosenmontagsumzuges erhebt die Stadt Burgau eine Standgebühr von 50,00 € für eine städtische Bude und 30,00 € für eine(n) eigene(n) Bude / Verkaufsstand.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.03.2024 09:31 Uhr