Jährliche Vereinszuschüsse gemäß den Richtlinien der Stadt Burgau anhand des Kriterienkataloges


Daten angezeigt aus Sitzung:  0224. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend-, Kultur- und Sportausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses 23.10.2024 ö informativ 1

Sachverhalt Protokoll

Seit Dezember 2019 gelten in Burgau neue Richtlinien für die jährlichen Vereinszuschüsse. Im Februar 2021 wurden diese aufgrund der Rückmeldungen aus den Vereinen und hinzugewonnener Erkenntnisse überarbeitet und neu erlassen. Im Jahre 2023 erhielten die Vereine eine Gesamtsumme von 34.400,00 €. Für dieses Jahr steht aufgrund der eingegangenen Zuschussanträge eine Summe von 37.600,00 € zur Auszahlung an.

Auf die Anlagen wird verwiesen.

Gemäß Beschluss des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses vom 07. Oktober 2020 wurden die Vereine nicht mehr einzeln angeschrieben und um die Abgabe des Antragsformulars gebeten. 
In der Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses vom 07. Oktober 2020 wurde festgelegt, dass die Zuschüsse ohne weitere Beschlussfassung aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien auszuzahlen sind.

Um künftig eventuelle Verwirrungen zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung auf dem Antragsformular zur jährlichen Vereinsförderung nicht nur das Antragsfristende sondern einen Antragszeitraum festzulegen. Die neue Formulierung lautet: „Ein Zuschuss kann nur auf Antrag gewährt werden, dieser kann ab dem 01.01. und muss bis spätestens 31.08. eines Jahres bei der Stadt Burgau eingehen.“

Die Mitglieder des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses nahmen hiervon Kenntnis

Datenstand vom 24.01.2025 09:48 Uhr