Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports; Vereinspauschale 2024 (ehemals Übungsleiterzuschüsse)


Daten angezeigt aus Sitzung:  0224. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend-, Kultur- und Sportausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses 23.10.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt Protokoll

Aufgrund eines personellen Engpasses im Landratsamt Günzburg konnten bislang die Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (ehemals Übungsleiterzuschüsse) für die Burgauer Sportvereine noch nicht verbescheidet werden. 

In der Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses vom Herbst 2023 wurden neue Obergrenzen auf dem Niveau der Zuschüsse des Jahres 2022 festgelegt. In den Jahren zuvor hatte die Stadt Burgau diese Zuschüsse in gleicher Höhe wie der Freistaat Bayern den Sportvereinen gewährt.

Um keinen weiteren zeitlichen Verzug in der Auszahlung der Zuschussgelder zu erzeugen, empfiehlt die Verwaltung den Mitgliedern des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses zu beschließen, dass wenn die Bescheide des Landratsamtes eingegangen sind umgehend den städtischen Zuschuss in gleicher Höhe auszubezahlen, jedoch nur bis zu einer Obergrenze der im Jahr 2023 beschlossenen Beträge.

Daraus ergeben sich folgende Zuschussbeträge

Verein
Zuschuss der Stadt Burgau
ESV Burgau 2000 e. V. (2022)
1.860,06 EUR
Ski-Club Burgau e. V. (2022)
5.093,53 EUR
SV Unterknöringen e. V. (2022)
2.575,35 EUR
TSV Burgau e. V. (2022)
12.655,02 EUR
Skateclub Burgau e. V. (2022)
243,60 EUR
FiB-Fit Burgau e. V. (2023)
672,60 EUR
 
(Mit Bescheid vom 05.09.2023 wurde der Stadt Burgau mitgeteilt, dass der Verein FiB-Fit in Burgau e.V. erstmalig seit dem Jahr 2023 eine Vereinspauschale in Höhe von 672,62 € aus den Mitteln des Freistaates Bayern erhält.)

Beschluss

Nach Eingang der Bescheide vom Landratsamt Günzburg gewährt die Stadt Burgau den 
Sportvereinen einen Zuschuss in gleicher Höhe wie die Zuwendungen des Freistaates Bayern zur 
Förderung des außerschulischen Sports. Dies gilt jedoch nur bis zu einer Obergrenze der im Jahr 2023 beschlossenen Summen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ab diesem TOP war Herr Dritter Bürgermeister Hebert Blaschke zur Beratung und Abstimmung anwesend

Datenstand vom 24.01.2025 09:48 Uhr