Vorgezogene Bundestagswahl 2025 - Wahlhelferentschädigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  0125. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses, 13.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0125. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.01.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl 2025 statt. Hierzu ist eine Beschlussfassung über die Gewährung der Wahlhelferentschädigung erforderlich. 

Durch die Leistung von Wahlhelferentschädigungen wird die Bereitschaft, in einem Wahlehrenamt mitzuwirken, erheblich gefördert.

Bei der Europawahl 2019, bei der Kommunalwahl 2020 sowie bei der Bundestagswahl 2021 betrugen die Wahlhelferentschädigungen für
  • Mitglieder des Wahlvorstandes                70,- €
  • Mitglieder des Briefwahlvorstandes                50,- €
  • Hilfskräfte (Ergebnisermittlung)                40,- €

Folgende Erhöhung der Wahlhelferentschädigung wurde seitens des Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 16.01.2023 für die Europawahl Anfang 2024 beschlossen.
  • Mitglieder des Wahlvorstandes                90,- €
  • Mitglieder des Briefwahlvorstandes                70,- €
  • Hilfskräfte (Ergebnisermittlung)                50,- €

Folgende Wahlhelferentschädigung wird seitens der Verwaltung für die anstehende Bundestagswahl vorgeschlagen:
  • Mitglieder des Wahlvorstandes                90,- €
  • Mitglieder des Briefwahlvorstandes                70,- €
  • Hilfskräfte (Ergebnisermittlung)                50,- €

Unter der Annahme, 9 allgemeine Wahlbezirke und 8 Briefwahlbezirke zu errichten und rund 145 Wahlhelfer einzusetzen, ist bei der vorgeschlagenen erhöhten Entschädigung mit Kosten in Höhe von rund 11.000,- Euro zu rechnen. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Burgau beschließt, die Wahlhelferentschädigung für die am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl wie folgt festzulegen:
  • Mitglieder des Wahlvorstandes                90,- €
  • Mitglieder des Briefwahlvorstandes                70,- €
  • Hilfskräfte (Ergebnisermittlung)                50,- €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2025 12:00 Uhr