Vereidigung des Listennachfolgers als Stadtratsmitglied


Daten angezeigt aus Sitzung:  0225. Sitzung des Stadtrates, 18.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0225. Sitzung des Stadtrates 18.02.2025 ö informativ 5

Sachverhalt Protokoll

Der vom Stadtrat festgestellte Listennachfolger hat nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz die notwendige Erklärung über die Annahme der Wahl und die Bereitschaft zur Ablegung des Eides gemäß Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung zu unterschreiben.
Anschließend hat der Listennachfolger den Eid abzulegen. Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab. Nach erfolgter Eidesleistung kann der Listennachfolger als Stadtrat ab sofort an der Sitzung teilnehmen.


Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Hinweis: Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Anstelle der Worte „ich schwöre“ können auch die Worte „ich gelobe“ verwendet werden.

Der Listennachfolger Herr Ludwig Glink legte den Eid ab.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2025 14:55 Uhr