Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Biogasanlage Großanhausen"
Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Krumbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
0325. Sitzung des Stadtrates, 01.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Stellungnahme vom 12.10.2023
Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Krumbach keine Einwände, da weder bestehende Straßen des überörtlichen Verkehrs in der Verwaltung des Bauamtes noch Straßenplanungen hiervon berührt werden.
Hinweis:
Der Antragsteller ist davon in Kenntnis zu setzen, dass das Baugrundstück durch die Immissionen der Staatsstraße St 2510 und der St 2024 vorbelastet ist.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgas-immissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderung-en gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden können.
Eine Beteiligung des Straßenbaulastträgers am einzelnen Baugenehmigungsverfahren ist nach Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes nicht erforderlich.
Soweit unseren Auflagen entsprochen wurde und sich die Planung nicht geändert hat, ist die Beteiligung des Staatlichen Bauamtes Krumbach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.
Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Staatlichen Bauamt Krumbach zu übersenden.
Beschluss
Das Sondergebiet umfasst eine bestehende Halle und soll um eine Biogasanlage und Hallen, die dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, erweitert werden.
Insofern finden sich im Sondergebiet keine empfindlichen Nutzungen.
Dem Staatlichen Bauamt Krumbach wird nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens der rechtsgültige Bebauungsplan elektronisch übersandt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.04.2025 14:52 Uhr