Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Biogasanlage Großanhausen" Beratung über den Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  0325. Sitzung des Stadtrates, 01.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0325. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2025 ö beschließend 7.10
Stadtrat (Stadt Burgau) 0325. Sitzung des Stadtrates 01.04.2025 ö beschließend 6.10

Sachverhalt Protokoll

Für den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Großanhausen“ in der Fassung vom Mai 2023 hat in der Zeit vom 11.09.2023 bis 13.10.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stattgefunden.

Die den Sitzungsunterlagen beigefügten Unterlagen der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Planungsbüro soweit überarbeitet. Die vorgenommenen Änderungen / Ergänzungen im Rahmen der Abwägung sind mit dieser Entwurfsfassung (Stand: Oktober 2024) identisch.

Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu benachrichtigen.

Beschluss

Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ in der Fassung vom Mai 2023, zuletzt redaktionell geändert vom (01.04.2025; Datum Stadtratssitzung) wird hiermit vom Stadtrat festgestellt und gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landratsamt Günzburg zur Genehmigung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2025 14:52 Uhr