Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Biogasanlage Großanhausen"
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth
Daten angezeigt aus Sitzung:
0325. Sitzung des Stadtrates, 01.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Hinweis:
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde von dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth eine gemeinsame Stellungnahme sowohl für das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ abgegeben. Der Sachverhalt als auch die Abwägung der Stellungnahme ist daher in beiden Verfahren inhaltlich gleich.
Stellungnahme vom 11.09.2023
Zu o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes erhalten Sie unsere Stellungnahme gemäß § Art. 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht.
Wasserwirtschaftliche Würdigung
Zudem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.
Hinweise und Auflagen unserer Stellungnahmen 1-4621-GZ-33384/2022 vom 22.11.2022 sind weiterhin zu beachten.
Beschluss
Die Stellungnahme vom 22.11.2022 wurde vollumfänglich im Stadtrat behandelt. Nachdem für den Geltungsbereich die Genehmigungsfreistellung ausgeschlossen wurde, wird im nachgelagerten Verfahren die Fachstelle Wasserrecht im Genehmigungsverfahren entsprechend beteiligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.04.2025 14:52 Uhr