Hinweis:
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde von der DB AG – DB Immobilien eine gemeinsame Stellungnahme sowohl für das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ abgegeben. Der Sachverhalt als auch die Abwägung der Stellungnahme ist daher in beiden Verfahren inhaltlich gleich.
Stellungnahme vom 22.12.2023
Die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG, DB Station & Service AG und DB Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o.g. Verfahren.
Seit Oktober 2020 befindet sich das Projekt Ulm-Augsburg in der Zweiten Phase des Planungsprozesses. In der Vorplanung werden wir verschiedene Varianten in den Farben Orange, Blau-Grün, Violett und Türkis untersucht. Der Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes liegt im Bereich der orangen Variante im Kammeltal.
Die Entscheidung, welche der Varianten am Ende auch realisiert werden soll, wird erst im Rahmen der Parlamentarischen Befassung im Jahr 2025 geschehen.
Aus diesem Grund kann der oben genannte Bauleitplanung derzeit seitens der DB AG und der Konzernunternehmen leider nicht zugestimmt werden.
Wir empfehlen die Planungen gegen Jahresende 2025 erneut der DB AG, DB Immobilien unter der Angabe des oben genannten Aktenzeichens zur Prüfung und Stellungnahme einzureichen. Wir behalten uns weitere Bedingungen und Auflagen vor.
Wir bitten Sie, uns an den weiteren Verfahren zu beteiligen und uns zu gegebener Zeit das Abwägungsergebnis zu übersenden.
Für Rückfragen zu diesem Verfahren, die Belange der Deutschen Bahn AG betreffend, bitten wir Sie, sich an die Mitarbeiterin des Kompetenzteams Baurecht, ____________, zu wenden.