Antrag zur Änderung der Abgrabungsgenehmigung zum Trockenabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 6027/1 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0425. Sitzung des Stadtrates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2025 beschließend 11
Stadtrat (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadt Burgau ist mit Schreiben des Landratsamtes vom 12.03.2025, eingegangen am 13.03.2025, ein Änderungsantrag zur Abgrabungsgenehmigung der Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH (RKG) zum Trockenabbau mit Wiederverfüllung am Brennberg zur Stellungnahme vorgelegt worden.

Die RKG hat im Mai/Juni 2023 die Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung zum vorgenannten Trockenabbau beim Landratsamt beantragt. Der Bauausschuss hat in seinen Sitzungen im Juli 2023 und September 2023 das gemeindliche Einvernehmen hierzu nicht erteilt. Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 06.11.2023 die Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung bis zum 31.12.2035 (Wiederverfüllung bis zum 31.12.2040) erteilt. 

Die RKG hat nun im März einen Änderungsantrag zur vorgenannten Abgrabungsgenehmigung beim Landratsamt gestellt. Der Änderungsantrags beinhaltet zusammengefasst Folgendes: 

  • eine nördliche Alternativzufahrt zur Grube über die FlNrn. 2284/5, 2271, 2273 sowie 5811, je Gemarkung Burgau und
  • die Genehmigung für Betriebseinrichtungen auf einer Nebenfläche auf FlNr. 6027, Gemarkung Burgau (Arrondierung auf einer Fläche von 165 m², LKW-Unterflurwaage mit Waagehaus, Waagecontainer in Stahlbauweise sowie Sanitär-Containeranlage mit Frischwasser- und Abwassertank

Die Stadt Burgau hat zwischenzeitlich Waldflächen rund um die Deponie gekauft. Für Teilflächen hat die RKG ein Vorkaufsrecht, welches sie auch ausüben möchten. Ferner ist aus Luftbildern ersichtlich, dass am Abbaugebiet zwischen 2022 und 2024 Erdarbeiten und Rodungsarbeiten gemacht wurden. Ein Zusammenhang zwischen dem Änderungsverfahren und dem Planfeststellungsverfahren zur DKI-Deponie Brennberg ist damit gegeben. 

Der Sacherhalt ist deshalb zur Bewertung und Prüfung an den im Verfahren zur DKI-Deponie beauftragten Rechtsanwalt, Herrn Neugebauer, Antwaltskanzlei Schneider & Collegen aus München, übergeben worden. Zudem ist er auch mit der Prüfung der Grundstückskaufverträge sowie der Grunddienstbarkeiten in Bezug auf die Vorkaufsrechtausübung beauftragt worden.

Nach dessen rechtlicher Prüfung und Würdigung empfiehlt er, das gemeindliche Einvernehmen, wie bei den früheren abgrabungsrechtlichen Bauanträgen und dem Planfeststellungsverfahren zur DKI-Deponie bereits erfolgt, nicht zu erteilen.

Beschlussempfehlung

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, dem Antrag der Firma Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH zur Änderung der Abgrabungsgenehmigung zum Trockenabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 6027/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Datenstand vom 25.04.2025 12:15 Uhr