Der Termin für die bevorstehenden Kommunal- und Landkreiswahlen steht fest. Die Stadt Burgau hat für die Kommunal- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 einen Wahlleiter und dessen Stellvertretung zu bestellen. Zuständig für die Bestellung ist ausschließlich der Stadtrat. Er hat dabei ein pflichtgemäßes Auswahlermessen zwischen den in Art. 5 des Gemeinde- u. Landkreiswahlgesetzes genannten Personen. Zum Gemeindewahlleiter kann der Erste Bürgermeister, ein weiterer Stellvertreter, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt oder aus dem Kreis der wahlberechtigten Gemeindebürger berufen werden. Die Aufzählung im Gesetz stellt dabei keine zwingende Reihenfolge dar.
Zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen oder dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum Ersten Bürgermeister oder zum Stadtrat mit seinem Einverständnis
- als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist
- für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat
- für diese Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlages oder dessen Stellvertretung ist
Der Wahlleiter ist Vorsitzender im Wahlausschuss und hat dabei folgende Aufgaben zu erledigen:
- Bildung des Wahlausschusses
- Berufung und Ladung der Mitglieder des Wahlausschusses
- Bekanntmachungen der Sitzungen des Wahlausschusses
- Leitungen der Sitzungen über Zulassung der Wahlvorschläge
- Feststellung des Wahlergebnisses
Ansonsten hat der Wahlleiter als Wahlorgan unter anderem folgende Aufgaben:
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge und ggf. Aufforderung zur Mängelbeseitigung
- gegebenenfalls Auflegung von Unterstützungslisten in der Stadt Burgau
- Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge,
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge,
- Vorbereitung der Feststellung des Wahlergebnisses,
- Verständigung der Gewählten,
- Verkündung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses.
Nachdem Herr Wolfgang Buckel bereits einschlägige Erfahrungen in der Organisation der Wahlen hat und bei der letzten Kommunalwahl zum Wahlleiter bestellt wurde, wird vorgeschlagen, dass er wieder zum Wahlleiter der Stadt Burgau ernannt wird.
Ferner empfiehlt die Verwaltung, Herrn Sebastian Pröbstle zum stellvertretenden Wahlleiter zu ernennen. Herr Pröbstle ist im Ordnungsamt u.a. zuständig für die Organisation und Abwicklung von Wahlen.