Tekturantrag zur Errichtung einer Einzelgarage und eines Stellplatzes in der Ritter-von-Türk-Straße 21 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2673 der Gemarkung Burgau
Daten angezeigt aus Sitzung:
0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellte im Januar 2023 einen Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Ritter-von-Türk-Straße 21 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2673 der Gemarkung Burgau. Im März 2023 wurde hierfür eine Baugenehmigung erteilt.
Der Bauherr reicht nun während der Bauphase einen Tekturantrag zur Errichtung einer Einzelgarage und eines Stellplatzes anstelle der genehmigten Doppelgarage ein. Anhand der Antragsunterlagen bevorzugt der künftige Eigentümer eine Einzelgarage um die starke Bebauung ein wenig aufzulockern.
Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „An der Friedhofstraße“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:
Dachform Einzelgarage
Der Bebauungsplan sieht für das dortige Gebiet Satteldächer vor. Die vorgesehene Einzelgarage ist mit einem Flachdach geplant.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Tekturantrag des Bauherrn zur Errichtung einer Einzelgarage und eines Stellplatzes in der Ritter-von-Türk-Straße 21 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2673 der Gemarkung Burgau mit der dafür erforderlichen Befreiung aus dem Bebauungsplan das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2025 18:58 Uhr