Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Am Radweg 5“, Fl.Nr. 55/1 der Gemarkung Burgau.
Der Bauherr hat im April 2024 in Bezug auf das o.g. Bauvorhaben eine entsprechende Bauvoranfrage gestellt. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.05.2024 (Beratungsgegenstand Nr. 6) darüber beraten und die Befreiungen aus dem Bebauungsplan „Am Eichberg“ hinsichtlich der damals vorgesehenen Kniestockhöhe, Baugrenze und Dachform/Dachneigung nicht in Aussicht gestellt. Die Bauvoranfrage wurde im Rahmen der weiteren Bearbeitung durch das Landratsamt aufgrund deren Zwischennachricht zurückgenommen.
Anschließend wurde die Planung an den jetzigen Entwurfsverfasser übergeben. Dieser hat die Sachlage im Vorfeld mit dem Landratsamt erörtert. Auf dessen Basis wurde nun in Abstimmung mit dem Bauherrn die vorgelegte Planung entwickelt und als Bauantrag eingereicht.
Das vorgesehene Projekt befindet sich weiterhin im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Eichberg“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:
Grundflächenzahl
Der Bebauungsplan setzt eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 fest. Diese wird bei der GRZ I um 0,01 sowie bei der GRZ II um 0,07 überschritten.
Kniestockhöhe
Der Bebauungsplan setzt eine Kniestockhöhe von max. 0,75 m fest. Das geplante Bauvorhaben sieht einen Kniestock von 1,7 m vor.
Baugrenze
Der Bebauungsplan sieht an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Baugrenze vor. Die geplante Doppelgarage liegt im Mittel um ca. 6,12 m außerhalb der Baugrenze.
Dachform / Dachneigung
Der Bebauungsplan setzt als Dachform Satteldächer vor. Die festgesetzte Dachneigung gilt für Haupt- und Nebengebäude und beträgt 42 bis 52 Grad. Die geplante Bebauung sieht bei der Doppelgarage sowie der südwestlichen Terrassenüberdachung ein Flachdach vor.
Dacheindeckung
Nach dem Bebauungsplan sind für die Dacheindeckung Materialien in rötlichen Farbtönen zu verwenden. Die vorgenannten Flachdächer am Wohnhaus bzw. Doppelgarage sind mit einer extensiven Begrünung vorgesehen.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.