Bauleitplanung der Stadt Burgau Vorberatung über die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biogasanlage Großanhausen“ in Burgau sowie über den Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  0325. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0325. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2025 ö vorberatend 8
Stadtrat (Stadt Burgau) 0325. Sitzung des Stadtrates 01.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 26.07.2022 (Beratungsgegenstand Nr. 3) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ beschlossen.

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 25.07.2023 (Beratungsgegenstand Nr. 4) den Vorentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ in der Fassung vom 02.09.2022 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.


A) Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ in der Fassung vom Mai 2023 hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.09.2023 bis 13.10.2023 stattgefunden. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zur Planung vorgebracht werden.

Von der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme abgegeben.

Die Abwägung dieser Stellungnahme erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 8.1.


B) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:

Insgesamt wurden 33 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 05.09.2023 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zum Entwurf in der Fassung vom Mai 2023 aufgefordert. 

Folgende 16 Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahmen abgegeben:

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Günzburg
  • Amt für ländl. Entwicklung, Krumbach
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Bund Naturschutz in Bayern e. V., Günzburg
  • EnBW Ostwürttemberg DonauRies, Ellwangen
  • Erdgas Schwaben GmbH, Augsburg 
  • Immobilien Freistaat Bayern, Augsburg
  • Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
  • Kreishandwerkerschaft Günzburg / Neu-Ulm
  • Kreisheimatpfleger Lkr. Günzburg, Weißenhorn
  • Landesbund für Vogelschutz, Memmingen
  • Regionalplan Donau-Iller, Ulm
  • Pansuevia GmbH & Co. KG, Jettingen-Scheppach
  • Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Gersthofen
  • Stadt Günzburg
  • Markt Jettingen-Scheppach

Es haben 10 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme ohne abwägungsbedürftigen Inhalt abgegeben:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach -Mindelheim, Schreiben vom 14.09.2023
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg Schreiben vom 11.10.2023
  • bayernets GmbH, München, Schreiben vom 08.09.2023
  • Kabel Deutschland / Vodafone Schreiben vom 26.09.2023
  • LEW Verteilnetz GmbH, Günzburg Schreiben vom 11.10.2023
  • schwaben netz, Augsburg, Schreiben vom 24.08.2023
  • Gemeinde Kammeltal, Schreiben vom 25.09.2023
  • Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Schreiben vom 27.09.2023
  • Verwaltungsgemeinschaft Kötz, Schreiben vom 11.10.2023
  • Bayerischer Bauernverband, Günzburg, Schreiben vom 04.10.2023

Folgende 7 Träger öffentlicher Belange haben abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben:

-        Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 28.12.2023
-        Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 29.09.2023
-        Regierung von Schwaben, Schreiben vom 29.09.2023
-        Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 12.10.2023
-        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 11.09.2023
-        IHK Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 29.09.2023
-        DB AG – DB Immobilien, Schreiben 22.12.2023

Die Abwägung dieser Stellungnahmen erfolgt unter den Tagesordnungspunkten Nr. 8.2 bis 8.8.


C) Durchführungsvertrag

Die Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 8.9.


C) Satzungsbeschluss

Der Satzungsbeschluss erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 8.9.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2025 14:57 Uhr