Vorberatung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Biogasanlage Großanhausen" Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Krumbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  0325. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0325. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2025 ö vorberatend 8.6
Stadtrat (Stadt Burgau) 0325. Sitzung des Stadtrates 01.04.2025 ö beschließend 7.6

Sachverhalt Protokoll

Hinweis:
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde von dem Staatlichen Bauamt Krumbach eine gemeinsame Stellungnahme sowohl für das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Großanhausen“ abgegeben. Der Sachverhalt als auch die Abwägung der Stellungnahme ist daher in beiden Verfahren inhaltlich gleich.


Stellungnahme vom 12.10.2023

Gegen die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitplanung bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Krumbach keine Einwände, da weder bestehende Straßen des überörtlichen Verkehrs in der Verwaltung des Bauamtes noch Straßenplanungen hiervon berührt werden.

Hinweis:
Der Antragsteller ist davon in Kenntnis zu setzen, dass das Baugrundstück durch die Immissionen der Staatsstraße St 2510 und der St 2024 vorbelastet ist.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgas-immissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderung-en gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden können.

Eine Beteiligung des Straßenbaulastträgers am einzelnen Baugenehmigungsverfahren ist nach Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes nicht erforderlich.

Soweit unseren Auflagen entsprochen wurde und sich die Planung nicht geändert hat, ist die Beteiligung des Staatlichen Bauamtes Krumbach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich. 

Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Staatlichen Bauamt Krumbach zu übersenden.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

Das Sondergebiet umfasst eine bestehende Halle und soll um eine Biogasanlage und Hallen, die dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, erweitert werden. 

Insofern finden sich im Sondergebiet keine empfindlichen Nutzungen.

Dem Staatlichen Bauamt Krumbach wird nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens der rechtsgültige Bebauungsplan elektronisch übersandt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2025 14:57 Uhr