Vorberatung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der erneuten Beteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Siemensstraße - Betriebserweiterung Firma BSB Metallverformung“ Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg, Gesundheitsamt


Daten angezeigt aus Sitzung:  0723. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0723. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö vorberatend 4.4
Stadtrat (Stadt Burgau) 0823. Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschließend 7.4

Sachverhalt Protokoll

Landratsamt Günzburg, FB33, Gesundheitsamt, Schreiben vom 14.08.2023


Die folgende Einschätzung des Gesundheitsamtes Günzburg bezieht sich auf die Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Siemensstraße - Betriebserweiterung BSB Metallverformung“ in dem die Flurstücke Nr. 4949, 4950, 4951, 4952, 4953, 4954, 4955 sowie Teilbereiche der Flurstücke Nr. 4928, 4933, 4935, 4936, 4938, 4940, 4941, 4942, 4943, 4947, 4948, 4968, 4961 und 4907 der Gemarkung Burgau umfassenden Geltungsbereich.

Das Plangebiet liegt in keiner Wasserschutzzone, befindet sich jedoch in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet mit Hochwasserprojektzone (Hochwasserdämme). Das Gebiet ist angrenzend oder in der näheren Umgebung zu bereits gewerblich oder industriell genutzten Flächen. Westlich des Plangebietes finden sich Wohnbebauungen, welche durch die Aberthamer Straße und den Erlenbach mit einer Randeingrünung von dem Planungsgebiet abgetrennt werden.

Zur Bewertung des Bauvorhabens liegen derzeit
  • eine Planzeichnung in der Fassung vom 27.06.2023 (ursprünglich 26.01.2016),
  • eine Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 27.06.2023 
(ursprünglich 26.01.2016),
  • ein Vorhabenplan in der Fassung vom 13.08.2015,
  • ein Fachbeitrag Artenschutz vom 14.08.2015,
  • eine schalltechnische Untersuchung vom 08.10.2015,
  • eine umweltbezogene Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg vom 28.09.2015,
  • eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 14.09.2015,
  • eine Stellungnahme der Verwaltungsgemeinschaft Offingen vom 24.08.2015
  • und eine Datenschutzinformation
vor.

Bei der baulichen Nutzung als eingeschränktes Gewerbegebiet müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben. Gesundheitsschädliche Veränderungen der Umwelt und eine gesundheitsrelevante Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch sind mittelbar und unmittelbar auszuschließen. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches, Wasserhaushaltsgesetzes, Bundesbodenschutzgesetzes und des Bundesimmissionsschutzgesetzes einzuhalten.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass auch im Falle möglicher Starkregen-‚ Hochwasser- oder Überschwemmungsereignisse eine ordnungsgemäße Abwasser- und Abfallentsorgung im Plangebiet sichergestellt werden kann und dadurch mögliche Verunreinigungen vermieden werden. Eine gesundheitsrelevante Verunreinigung des Grundwassers durch die bauliche Nutzung als eingeschränktes Gewerbegebiet und eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit über den Pfad Boden-Grundwasser ist zu verhindern. Bezüglich einer Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange sind die Vor-gaben des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes und die Stellungnahme des Landratsamtes Günzburg zu beachten.

Um einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden und einer daraus resultierenden Gefährdung der menschlichen Gesundheit vorzubeugen, sind ein Schadstoffeintrag oder physikalische Veränderungen mit nachteiliger Bodenveränderung soweit als möglich zu vermeiden und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit über den Pfad Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze ist zu verhindern. Hinsichtlich bodenschutzrechtlicher Einschränkungen sind die Vorgaben des Landratsamtes Günzburg als zuständige Behörde im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes zu beachten. Für weitere bodenschutzrechtliche Fragestellungen ist eine mögliche Zuständigkeit des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu prüfen und gegebenenfalls eine Stellungnahme zu Beeinträchtigungen des Wirkungspfades Boden-Nutzpflanze notwendig.

Im Hinblick auf mögliche Immissionen auf das Schutzgut Mensch ist sicherzustellen, dass die zulässigen Emissionskontingente sowie die entsprechenden lmmissionsrichtwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden und eine Gesundheitsgefährdung hier entsprechend verhindert wird. Die Vorgaben des Landratsamtes Günzburg sind für die immissionsschutzrechtlichen Aspekte des Projektes einzuhalten.

Bei Einhaltung der Planungsvorlagen und der o.g. Punkte bestehen seitens des Gesundheitsamtes keine Einwände.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

Durch die verbindlichen Auflagen zum Schallschutz sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt, wodurch das Schutzgut Mensch nicht beeinträchtigt wird. Dem Schutzgut Boden wird bereits im Umweltbericht Rechnung getragen. Die infrastrukturelle Erschließung des Plangebietes ist ordnungsgemäß sichergestellt.

Anregungen zu den Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich (Flächen für den Naturschutz- und Retentionsausgleich) sind nicht enthalten, wodurch die Stellungnahme der Kenntnisnahme dient. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2023 16:50 Uhr