Beratung über die Anordnung eines Halteverbots im Bereich "Knöringer Kirchplatz 3"


Daten angezeigt aus Sitzung:  0723. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0723. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschließend 6.4

Sachverhalt Protokoll

Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke bat um Überprüfung, ob entlang des Grundstückes „Knöringer Kirchplatz 3“ ein einseitiges absolutes Halteverbot angeordnet werden kann.

Durch parkende Fahrzeuge der Anlieger sowie der Eltern, die ihre Kinder in den dortigen Kindergarten bringen, ist ein Vorbeifahren nur noch schwer möglich.

Den Sitzungsunterlagen lag ein Lageplan bei.

Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, informierte zunächst noch über den Sachverhalt der eingegangenen Stellungnahme der Feuerwehr Unterknöringen. Demnach würde ein Halteverbot an dieser Engstelle begrüßt werden (siehe Anlage), da sich dadurch auch die Durchfahrt mit dem Feuerwehrfahrzeug verbessern würde.

Ferner solle die Notwendigkeit des Halteverbots in Bezug auf den anstehenden Auszug der dortigen Notgruppe des Kindergartens nochmals beobachtet werden.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, entlang des Grundstückes „Knöringer Kirchplatz 3“ ein einseitiges absolutes Halteverbot anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.10.2023 16:50 Uhr