Bauantrag zum Neubau eines Gebäudes zur gewerblichen Nutzung in der Augsburger Straße 43 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4771/5 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0325. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0325. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Gebäudes zur gewerblichen Nutzung in der Augsburger Straße 43 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4771/5 der Gemarkung Burgau.

Für das geplante Bauvorhaben wurde ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ durchgeführt. Dieser wurde erst kürzlich am 20.02.2025 ortsüblich bekannt gemacht und trat damit in Kraft.

Das Vorhaben beurteilt sich demnach bauplanungsrechtlich auf Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 30 BauGB. Die vorgelegte Planung wurde auf dessen Basis eingereicht.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines Gebäudes zur gewerblichen Nutzung in der Augsburger Straße 43 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4771/5 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.03.2025 14:57 Uhr