Bauantrag zur Anbringung von Werbeanlagen am Wohn- und Geschäftshaus in der Augsburger Straße 3 auf dem Grundstück Fl.Nr. 490/2 der Gemarkung Burgau
Daten angezeigt aus Sitzung:
0723. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zur Anbringung von Werbeanlagen am Wohn- und Geschäftshaus in der Augsburger Straße 3 auf dem Grundstück Fl.Nr. 490/2 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Bei den beantragten Werbeanlagen handelt es sich um rote Alublenden mit Einzelbuchstaben und LED-Konturbeleuchtung an der Nord-, West- und Südfassade des Wohn- und Geschäftshauses.
Das Vorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Anbringung von Werbeanlagen am Wohn- und Geschäftshaus in der Augsburger Straße 3 auf dem Grundstück Fl.Nr. 490/2 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.10.2023 16:50 Uhr