Planfeststellungsverfahren Gastransportleitung Wertingen - Kötz / AUGUSTA
Stellungnahme der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange
Daten angezeigt aus Sitzung:
0723. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Auf Antrag der bayernets GmbH führt die Regierung von Schwaben für die Errichtung und den Betrieb der Gastransportleitung Augusta ein energiewirtschaftliches Planfeststellungsverfahren gemäß den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Art. 72 ff. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch.
Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 24.07.2023 bis zum 23.08.2023 im Rathaus zur allgemeinen Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich innerhalb der Auslegungsfrist und bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also vom 24.07.2023 bis einschließlich dem 25.09.2023, äußern. Die Stadt Burgau wurde als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 auf Grund der festgelegten Fristen den Bauausschuss in seiner Sitzung vom 12.09.2023 bevollmächtigt, beschließend über die Stellungnahme der Stadt Burgau zu beraten.
Die geplante Gastransportleitung kreuzt in Ost-West-Richtung das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt Burgau. In beiliegenden Lageplänen ist der Verlauf eingezeichnet. Seitens der Verwaltung wurden die Unterlagen hinsichtlich der Belange der Stadt Burgau geprüft. Es wird empfohlen, im laufenden Planfeststellungsverfahren die in beiliegender Stellungnahme angeführten Einwände und Anregungen vorzubringen.
Die von der Öffentlichkeit bei der Verwaltung eingegangenen Stellungnahmen werden ebenfalls an die Regierung von Schwaben weitergeleitet.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, im energiewirtschaftlichen Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Gastransportleitung Wertingen-Kötz (AUGUSTA) die von der Verwaltung vorgeschlagenen Einwände und Anregungen, welche im Anhang dargestellt sind, vorzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.10.2023 16:50 Uhr