Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports; Vereinspauschale 2023 (ehemals Übungsleiterzuschüsse)


Daten angezeigt aus Sitzung:  0323. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, 04.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jugend-, Kultur- und Sportausschuss (Stadt Burgau) 0323. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses 04.10.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt Protokoll

In den vergangenen Jahren gewährte die Stadt Burgau den Burgauer Sportvereinen eine Vereinspauschale (ehemals Übungsleiterzuschüsse) über die gleiche Höhe wie über das Landratsamt Günzburg ausbezahlten Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports.

Sollte der jeweilige Staatszuschuss jedoch geringer ausfallen als der im Jahr 2006 bewilligte Staatszuschuss, so gewährt die Stadt Burgau den örtlichen Sportvereinen (mit Ausnahme des TSV Burgau Jahr 2005) einen Mindestzuschuss in Höhe des im Jahr 2006 gewährten Staatszuschusses und dem Skateclub Burgau e.V. einen Mindestzuschuss in Höhe von 243,60 € aus dem Vorjahr. 

Aufgrund der vorgenannten Regelungen ergeben sich folgende Mindestzuschussbeträge:

Verein
Mindestzuschuss der Stadt Burgau 
ESV Burgau 2000 e.V.
806,45 EUR (Jahr 2006)
Ski-Club Burgau e.V.
1.838,49 EUR (Jahr 2006)
SV Unterknöringen e.V.
2.575,35 EUR (Jahr 2006)
TSV Burgau e.V.
10.863,15 EUR (Jahr 2005)
Skateclub Burgau e.V. 
243,60 EUR (Jahr 2022)
                                       
Für das Jahr 2023 bedeutet dies bei gleicher Höhe wie der Staatszuschuss:

Verein
Zuschuss der Stadt Burgau
(Auszahlungsjahr 2023)
ESV Burgau 2000 e.V.
3.648,00 EUR
Ski-Club Burgau e.V.
7.453,80 EUR
SV Unterknöringen e V.
4.356,60 EUR
TSV Burgau e.V.
30.076,80 EUR
Skateclub Burgau e V.
714,00 EUR

Nach ausführlicher Diskussion, in der die zum Teil extrem gestiegenen Zuschüsse des Freistaates debattiert wurden, einigte sich das Gremium darauf, dass die Zuschüsse, die die Stadt Burgau den Sportvereinen gewährt, in der Höhe der Zuschüsse des Vorjahres (2022) „eingefroren“ werden sollen, da diese eine freiwillige Leistung der Stadt sind und nicht zwingend an die Staatszuschüsse angepasst werden müssen. Zuvor hatte Herr Stadtrat Frank Rupprecht einen entsprechenden Antrag gestellt.

Herr Stadtrat Florian Bruckmann wünschte eine Zusammenstellung dieser Zuschüsse für die vergangenen 5 bis 8 Jahre. Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, stellte für die Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses im März 2024 eine Aufstellung aller Zuschüsse, die die Stadt Burgau an Vereine gewährt, in Aussicht.

Beschluss

Die Stadt Burgau gewährt den örtlichen Vereinen 2023 jeweils Zuschüsse zur Förderung des außerschulischen Sports in Höhe der Zuschüsse der Übungsleiterzuschüsse des Jahres 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2024 14:34 Uhr