Bauantrag zum Anbau eines Balkons sowie Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus in der Ulmer Straße 5 / 5a auf dem Grundstück Fl.Nr. 1808/3 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Anbau eines Balkons sowie Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus in der Ulmer Straße 5 / 5a auf dem Grundstück Fl.Nr. 1808/3 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. 

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Anbau eines Balkons sowie Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus in der Ulmer Straße 5 / 5a auf dem Grundstück Fl.Nr. 1808/3 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2024 15:54 Uhr