Bauleitplanung der Gemeinde Kötz
Erneute Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Ortsteile Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz hat die 4. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Anlass hierfür ist die Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und an bestehende Verhältnisse der Gemeinde Kötz in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 19.03.2024 (Beratungsgegenstand Nr. 2) bereits im Rahmen der förmlichen Beteiligung über die vorgenannte Bauleitplanung beraten und beschlossen, Bedenken hinsichtlich der nachrichtlichen Darstellung der Umgehungsstraße zu erheben.
Die Stadt Burgau wird im Bauleitplanverfahren nun erneut gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Im Zuge des 2. Entwurfs sind folgende Änderungen an den Planunterlagen gegenständlich:
- Wegfall des Änderungsbereichs „Wohnbaufläche am östlichen Ortsrand“ in Kleinkötz (Beibehaltung der Darstellung Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft)
Wegfall des Änderungsbereichs „“Wohnbaufläche „Am Kreuz““ in Kleinkötz (Beibehaltung der Wohnbauflächendarstellung gem. rechtswirksamen Flächennutzungsplan)
Nachrichtliche Darstellung der unter der Katasternummer 77.400.831 geführten Altlast der ehemaligen Militärfläche „Muna“, (Fl.Nr. 670/0, Gemarkung Kleinkötz)
Ergänzung Zweckbestimmung bei Änderungsbereich 4.3.2 „Sondergebiet „Bauhof Kötz“
Redaktionelle und nachrichtliche Ergänzungen der Begründung
Die nachrichtliche Darstellung der „Umgehungsstraße B 16“ im Entwurf des Flächennutzungsplans bleibt weiterhin bestehen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt dem Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich zu. Im Rahmen der Erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden jedoch erneut Bedenken hinsichtlich der nachrichtlichen Darstellung der Umgehungsstraße erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2025 11:10 Uhr