Vollzug der Wassergesetze Antrag zur Anlage von Seigen (Flachmulden) auf dem Grundstück Fl.Nr. 4568 der Gemarkung Burgau als Retentionsausgleich für den Neubau einer Lagerhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4320/42 und 4320/34 Gemarkung Burgau im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Mindel


Daten angezeigt aus Sitzung:  0425. Sitzung des Stadtrates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragssteller stellt einen Antrag zur Anlage von Seigen (Flachmulden) auf dem Grundstück Fl.Nr. 4568 der Gemarkung Burgau als Retentionsausgleich für den Neubau einer Lagerhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4320/42 und 4320/34 Gemarkung Burgau im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Mindel.

Auf demselben Grundstück ist bereits vor einigen Jahren ein Retentionsausgleich für die Verrohrung des Kulturgrabens geschaffen worden. Für die damalige Maßnahme ist bislang noch keine wasserrechtlcihe Gestattung erteilt worden. Es ist daher nun beabsichtigt, diese Genehmigung im Zuge der nun neu vorgelegten Planung mit zu genehmigen. Die Stadt Burgau hat der damaligen Maßnahme bereits zugestimmt.

Die jetztige Planung dient teilweise als Retentionsausgleich für das genannte Bauvorhaben „Neubau einer Lagerhalle“. Der Antragssteller möchte im Vorgriff auf eventuelle kommende Bauvorhaben das gesamte Grundstück Fl.Nr. 4568 als geeigente Ausgleichsfläche herrichten. Deshalb soll der entstehende Retentionsausgleich als naturschutzfachlicher Ausgleich für bereits durchgeführte bzw. künftige Vorhaben dienen. 

In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftamt und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes werden sog. Seigen (Flachmulden) entsprechend den Antragsunterlagen vorgegesehen. Insgesamt wird damit ein Retetionsraum von 1.340 m³ geschaffen, was wiederum ein Guthaben von 790 m³ für künftige Vorhaben ergibt.

Das Landratsamt Günzburg führt nun ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durch. Die Stadt Burgau wird am Verfahren beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Das Landratsamt Günzburg bittet um Abgabe der Stellungnahme bis zum 09.05.2025. Deshalb ist eine Vorberatung im Bauausschuss (nächste Sitzung am 20.05.2025) nicht möglich und die Verwaltung schlägt zur Wahrung der Frist eine Beratung im Stadtrat vor.

Beschlussempfehlung

Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt dem Antrag zur Anlage von Seigen (Flachmulden) auf dem Grundstück Fl.Nr. 4568 der Gemarkung Burgau als Retentionsausgleich für den Neubau einer Lagerhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4320/42 und 4320/34 Gemarkung Burgau im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Mindel zu.

Datenstand vom 25.04.2025 12:15 Uhr