Bauleitplanerische Änderung der Stadt Bad Kissingen, 7. Änderungsverfahren des Bebauungsplans "Staffels", Gemarkung Garitz, nach § 13a BauGB, Behördenbeteilgung nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 06. April 2022 informierte die Stadt Bad Kissingen über das 7. Änderungsverfahren des Bebauungsplans "Staffels", Gemarkung Garitz, nach § 13a BauGB. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird der Markt Burkardroth über das 7. Änderungsverfahren des Bebauungsplans „Staffels“, Gemarkung Garitz, unterrichtet. Während der genannten Frist vom 11.04.2022 bis einschließlich 09.05.2022 wird dem Markt Burkardroth Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Beschluss

Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen stellt der Marktgemeinderat fest, dass von dem geplanten Vorhaben keine Belange des Marktes Burkardroth berührt und dementsprechend auch keine Einwände erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, gleiches ggf. auch in späteren Verfahrensschritten zu bekunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2023 17:06 Uhr