Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeister Daniel Wehner Herrn Architekten Dipl.-Ing. (FH) Alexander Albert vom gleichnamigen Planungsbüro sowie die beiden Fachplaner Dipl.-Ing (FH) Bodo Kind (Heizung-Lüftung-Sanitär) und Dipl.-Ing. (FH) Mario Jung.
Zunächst zeigt Herr Albert die sich am Summenraumprogramm orientierende Raumkonzeption mit den entsprechenden Raumanordnungen auf. Zwangspunkte sind der beizubehaltende Bestandskeller sowie der in der Tiefe begrenzte, länglich ausgerichtete Grundstückszuschnitt. In der Mitte zieht sich ein Satteldach durch die Längsachse und an den Seiten schließen sich unterschiedlich breite leicht geneigte Flachdachbereiche an. Dies sind als Foliendächer mitstetig ablaufendem Wasser konzipiert. Diese Dachaufbauten wurden auch zur optischen Auflockerung des Baukörpers gewählt und sind mittlerweile dauerhaft bewährte Dachausführungen. Außerdem können auf dem Größeren Flachdachbereich auch notwendige Lüftungsaggregate aufgestellt und somit umbauter Raum eingespart werden.
Grundsätzlich wurden bei der Gesamtplanung neben den Flächenvorgaben auch Erfahrungswerte beim Betrieb von KiTa-Einrichtungen sowie eine Vielzahl von weiteren gesetzlichen Vorgaben (z.B. Brandschutz, Zugangssicherheit, Arbeitssicherheit, Barrierefreiheit, usw.) berücksichtigt, die sich leider auch bei den Kostenansätzen auswirken. Über das Summenraumprogramm hinausgehend ist nur der Bewegungsraum vorgesehen, für den vom Trägerverein bereits eine entsprechende Kostenbeteiligung zugesichert wurde.
Die Heizungs-Lüftungs- und Sanitärkonzeptionen stellt Herr Kind ausführlich vor. Eingeplant ist ein Kaltwassersystem mit Durchlauferhitzern. Für die Heizung wurden verschiedene Varianten untersucht, wobei sich eine Kombination aus Wärmepumpe und Pelletheizung für Spitzenlastzeiten als Effizientestes Lösung darstellt. Im kompletten Gebäude sind 4 Fußbodenheizkreise vorgesehen. Die Lüftungsanlage besteht aus dem Aggregat mit Wärmetauscher auf dem Flachdach des Gruppenraumes für die Aufenthaltsräume sowie einem weiteren im Keller positionierten Gerät für die Feuchträume. Die einzubauenden Aggregate sind alle vom Gebäude abgekoppelt auf Dämpfungsunterlagen konzipiert.
Für den Elektrobereich verweist Herr Jung auf die aufeinander abgestimmten PV-Anlage auf der südlichen Dachfläche sowie einen 10 kW-Stromspeicher. Ebenso werden Einsparmöglichkeiten, beispielsweise bei den Beleuchtungskörpern, aufgezeigt. Auf eine Bus-Vernetzung der Elektroversorgung wurde nutzungsbedingt verzichtet.
Nach zufriedenstellender Beantwortung der aufgeworfenen Fragen, das Zustandekommen der Kostenberechnung. Abgestellt wurde auf aktuelle Vergabesummen für einen Kindergartenneubau in ähnlichem Umfang. Demnach ist mit Gesamtkosten von 2,732 Mio. Euro zu rechnen. Davon entfallen etwa 600.000 Euro auf die Technischen Anlagen sowie vergleichsweise günstige 17,35 % auf die Baunebenkosten. Auch wenn in der aktuellen Zeit abgesicherte Prognosen zu den Baupreisentwicklungen nicht möglich sind, sollen bei der Bauausführung sinnvolle Einsparmöglichkeiten genutzt werden, ohne den Standard zu reduzieren.
Beispielsweise gibt es bereits mehrere Ansätze und Zusagen, die Abbruchaufwendungen durch örtliche Eigenleistungen (Abbau Dach und Entkernung Gebäude) zu minimieren. Für die Baukonstruktion wurden Mittelpreise für eine Betonbauweise kalkuliert, so dass auch im gleichen Kostenrahmen eine Holzständerbauweise zu realisieren sein sollte, um so die Sonderförderung Holzbauförderung durch dauerhafte CO2-Bindung ausnutzen zu können. Vorgesehen ist zudem eine Neuabdichtung des Bestandskellers, da dieser überbaut wird und spätere Nacharbeiten erschwert werden würden. Ein Kellerabbruch hingegen rechnet sich nicht, da die Technik und Verkehrsflächen bereits schon sehr eng bemessen sind und ansonsten zusätzlich neu geschaffen werden müssten.
Die Zuschusssumme richtet sich nach den Flächen aus dem Summenraumprogramm und den entsprechenden Kostenrichtwerten sowie dem gemeindespezifischem Fördersatz. Bedingt durch die immens gestiegenen Baukosten kann sich im ungünstigsten Fall eine verhältnismäßig geringe Förderquote von nur etwa 20 % ergeben, zumal die Anpassung der Kostenrichtwerte oft erst stark zeitlich verzögert zur Ausführung gelangt.