Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022; Information gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 31.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) | Sitzung des Marktgemeinderates | 31.01.2023 | ö | 7 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.10.2023 09:06 Uhr